Definitionen
Maß der baulichen Nutzung
§§ 16–21a BauNVO · Öffentliches RechtDas Maß der baulichen Nutzung bezeichnet die Intensität, mit der ein Grundstück baulich genutzt werden darf, und wird insbesondere durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Baumassenzahl (BMZ) sowie die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe baulicher Anlagen bestimmt.
Ein Bebauungsplan, der das Nutzungsmaß festsetzt, muss stets auch die zulässige Grundfläche bestimmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Bebauungsplan legt für ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück fest, dass Hauptgebäude zusammen höchstens 400 Quadratmeter Bodenfläche bedecken dürfen.
Trifft „Maß der baulichen Nutzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelung der zulässigen baulichen GrundstücksnutzungDer Plan regelt, in welchem Umfang das Grundstück bebaut werden darf.
- 2erfülltQuantitative Bestimmung durch bauliche MaßgrößenDie zulässige Grundfläche der Hauptgebäude wird zahlenmäßig begrenzt.
1Ein Bebauungsplan bestimmt für ein Grundstück, dass dort Wohngebäude zulässig sind. Diese Festlegung enthält keine Vorgaben zu Flächen, Geschosszahl, Bauvolumen oder Gebäudehöhe.
Trifft „Maß der baulichen Nutzung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRegelung der zulässigen baulichen GrundstücksnutzungDie Festlegung regelt eine zulässige bauliche Nutzung des Grundstücks.
- 2fehltQuantitative Bestimmung durch bauliche MaßgrößenGeregelt wird nur die Nutzungsart, nicht der zahlenmäßige Umfang der Bebauung.
Typische Fehler
FehlerDie Festsetzung eines Wohngebiets wird als Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eingeordnet.
RichtigDie Gebietskategorie betrifft die Art der Nutzung; beim Maß geht es um den baulichen Umfang, etwa Flächenkennzahlen oder Gebäudehöhe.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata