Definitionen
Mangelfall
§ 1991 BGB · ZivilrechtEin Mangelfall liegt vor, wenn die vorhandene Nachlassmasse nicht ausreicht, um alle Nachlassverbindlichkeiten vollständig zu befriedigen. Bei Anwendung des § 1991 Abs. 4 BGB gelten für Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen die insolvenzrechtlichen Rangregeln; nur innerhalb desselben Ranges wird bei unzureichender Masse anteilig befriedigt.
Entscheidend ist, ob der Nachlass insgesamt genügt, nicht ob einzelne Forderungen bezahlt werden können.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora erbt von ihrem Vater ein Bankguthaben von 6.000 Euro; weitere Vermögenswerte gibt es nicht. Ihr Vater hat zwei noch unbezahlte Handwerkerrechnungen über jeweils 4.000 Euro hinterlassen. Alle sonstigen Schulden und Kosten sind bereits bezahlt.
Trifft „Mangelfall“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachlass als betroffene VermögensmasseDas geerbte Bankguthaben bildet die noch vorhandene Nachlassmasse.
- 2erfülltUnzureichende Deckung aller NachlassverbindlichkeitenDen verfügbaren 6.000 Euro stehen offene Nachlassverbindlichkeiten von insgesamt 8.000 Euro gegenüber.
1Nora erbt von ihrem Vater ein Bankguthaben von 10.000 Euro; weitere Vermögenswerte gibt es nicht. Ihr Vater hat zwei noch unbezahlte Handwerkerrechnungen über jeweils 4.000 Euro hinterlassen. Alle sonstigen Schulden und Kosten sind bereits bezahlt.
Trifft „Mangelfall“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachlass als betroffene VermögensmasseDas geerbte Bankguthaben bildet die noch vorhandene Nachlassmasse.
- 2fehltUnzureichende Deckung aller NachlassverbindlichkeitenDie vorhandenen 10.000 Euro reichen aus, um die offenen Nachlassverbindlichkeiten von insgesamt 8.000 Euro vollständig zu bezahlen.
Typische Fehler
FehlerPflichtteilsrechte, Vermächtnisse und Auflagen werden bei unzureichendem Nachlass ohne Rücksicht auf ihren Rang mit derselben Quote befriedigt.
RichtigBei Anwendung des § 1991 Abs. 4 BGB ist zunächst die insolvenzrechtliche Rangfolge zu beachten; nur innerhalb desselben Ranges wird bei unzureichender Masse anteilig befriedigt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema