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Mängelhaftung bei Arglist beim Leihvertrag

§ 600 BGB · Zivilrecht

Der Verleiher haftet für einen Mangel der verliehenen Sache, wenn er den Mangel im Recht oder einen Fehler der Sache arglistig verschwiegen hat; in diesem Fall hat der Entleiher Anspruch auf Ersatz des durch das Verschweigen entstehenden Schadens.

Merksatz

Entscheidend ist der durch arglistiges Verschweigen verursachte Schaden, nicht allein die Mangelhaftigkeit der Leihsache.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna überlässt Ben ihre Leiter für einen Tag kostenlos und vereinbart mit ihm, dass er sie am Abend zurückgibt. 2Eine von außen unauffällige Sprosse ist angebrochen und kann schon bei normaler Belastung brechen. 3Anna kennt die Bruchstelle und verschweigt sie Ben bewusst, weil er die Leiter sonst nicht mitnehmen würde. 4Beim normalen Hinaufsteigen bricht die Sprosse; Ben fällt herunter und muss deshalb 120 Euro Behandlungskosten selbst bezahlen.

Trifft „Mängelhaftung bei Arglist beim Leihvertrag“ hier zu?

„Mängelhaftung bei Arglist beim Leihvertrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leihverhältnis
    Die Leiter wird unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch mit anschließender Rückgabe überlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsmangel oder Sachfehler
    Die angebrochene Sprosse beeinträchtigt die sichere Benutzung der Leiter.
    erfüllt
  3. 3
    Arglistiges Verschweigen
    Anna verschweigt bewusst einen ihr bekannten Fehler, der für Bens Entscheidung wichtig ist.
    erfüllt
  4. 4
    Durch das Verschweigen verursachter Schaden
    Ohne das Verschweigen hätte Ben die Leiter nicht mitgenommen und keine Behandlungskosten tragen müssen.
    erfüllt
BFall B

1Anna überlässt Ben ihre Leiter für einen Tag kostenlos und vereinbart mit ihm, dass er sie am Abend zurückgibt. 2Eine von außen unauffällige Sprosse ist angebrochen und kann schon bei normaler Belastung brechen. 3Anna kennt die Bruchstelle und verschweigt sie Ben bewusst, weil er die Leiter sonst nicht mitnehmen würde. Noch vor der Benutzung entdeckt Ben die Bruchstelle und gibt die Leiter zurück, ohne sich zu verletzen oder Kosten zu haben.

Trifft „Mängelhaftung bei Arglist beim Leihvertrag“ hier zu?

„Mängelhaftung bei Arglist beim Leihvertrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Durch das Verschweigen verursachter Schaden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Leihverhältnis
    Die Leiter wird unentgeltlich zum vorübergehenden Gebrauch mit anschließender Rückgabe überlassen.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtsmangel oder Sachfehler
    Die angebrochene Sprosse beeinträchtigt die sichere Benutzung der Leiter.
    erfüllt
  3. 3
    Arglistiges Verschweigen
    Anna verschweigt bewusst einen ihr bekannten Fehler, der für Bens Entscheidung wichtig ist.
    erfüllt
  4. 4
    Durch das Verschweigen verursachter Schaden
    Ben bleibt unverletzt und hat keine Kosten, sodass ein ersatzfähiger Schaden fehlt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerFür einen Anspruch aus § 600 BGB wird es als ausreichend angesehen, dass der Verleiher den Fehler grob fahrlässig nicht erkannt hat.

Richtig§ 600 BGB setzt arglistiges Verschweigen voraus; bloß grob fahrlässige Unkenntnis reicht nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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