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Lediglich rechtlicher Vorteil

§ 107 BGB · Zivilrecht

Eine Willenserklärung bringt dem Minderjährigen einen lediglich rechtlichen Vorteil, wenn sie seine Rechtslage ausschließlich verbessert, ohne dass damit unmittelbar rechtliche Nachteile – insbesondere Verbindlichkeiten oder Belastungen – verbunden sind; maßgeblich ist dabei eine rein rechtliche, keine wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Merksatz

Wirtschaftlicher Nutzen gleicht rechtliche Nachteile nicht aus.

Rechtlicher oder wirtschaftlicher Vorteil?Ein finanzieller Gewinn beseitigt keine rechtlichen Pflichten; entscheidend sind die rechtlichen Folgen für den Minderjährigen.
Lediglich rechtlicher Vorteil
Wirtschaftlicher Vorteil
Maßstab
Die Rechtslage verbessert sich ohne unmittelbare rechtliche Nachteile.
Entscheidend sind finanzieller Nutzen und wirtschaftlicher Wert.
Günstiger Kauf
Die Zahlungspflicht schließt einen lediglich rechtlichen Vorteil aus.
Ein Preis unter dem Warenwert kann wirtschaftlich günstig sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leas Tante ist Eigentümerin eines 50-Euro-Scheins. Sie übergibt ihn der 16-jährigen Lea, und beide erklären, dass der Schein von nun an Lea gehören soll. Lea braucht dafür nichts zu leisten und übernimmt keine Pflichten.

Trifft „Lediglich rechtlicher Vorteil“ hier zu?

„Lediglich rechtlicher Vorteil“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung eines Minderjährigen
    Lea ist minderjährig und erklärt ihr Einverständnis mit dem Eigentumsübergang.
    erfüllt
  2. 2
    Verbesserung mindestens einer Rechtsposition
    Lea erwirbt durch Einigung und Übergabe das Eigentum am Geldschein.
    erfüllt
  3. 3
    Keine unmittelbaren rechtlichen Nachteile
    Mit dem Eigentumserwerb entstehen für Lea keine Pflichten oder sonstigen rechtlichen Nachteile.
    erfüllt
BFall B

1Mit vorheriger Zustimmung ihrer allein sorgeberechtigten Mutter kauft die 16-jährige Lea von ihrer Tante ein gebrauchtes Fahrrad. Als Preis vereinbaren sie 20 Euro, obwohl das Fahrrad 300 Euro wert ist. 2Die Tante verpflichtet sich, Lea das Fahrrad zu übergeben und ihr das Eigentum daran zu verschaffen.

Trifft „Lediglich rechtlicher Vorteil“ hier zu?

„Lediglich rechtlicher Vorteil“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine unmittelbaren rechtlichen Nachteile

An der Definition geprüft

  1. 1
    Willenserklärung eines Minderjährigen
    Die minderjährige Lea gibt eine auf den Kaufvertrag gerichtete Erklärung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Verbesserung mindestens einer Rechtsposition
    Lea erhält einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Fahrrads.
    erfüllt
  3. 3
    Keine unmittelbaren rechtlichen Nachteile
    Lea wird zur Zahlung von 20 Euro verpflichtet, auch wenn der Kauf wirtschaftlich günstig ist.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin besonders günstiger Kauf wird als lediglich rechtlich vorteilhaft eingeordnet.

RichtigAuch ein günstiger Kauf begründet eine Zahlungspflicht und ist deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.

Rechtsfolge falsch

FehlerFür jede Willenserklärung eines Minderjährigen wird die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters verlangt.

RichtigFür eine lediglich rechtlich vorteilhafte Willenserklärung verlangt § 107 BGB keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.

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