Definitionen
Lediglich rechtlicher Vorteil
§ 107 BGB · ZivilrechtEine Willenserklärung bringt dem Minderjährigen einen lediglich rechtlichen Vorteil, wenn sie seine Rechtslage ausschließlich verbessert, ohne dass damit unmittelbar rechtliche Nachteile – insbesondere Verbindlichkeiten oder Belastungen – verbunden sind; maßgeblich ist dabei eine rein rechtliche, keine wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Wirtschaftlicher Nutzen gleicht rechtliche Nachteile nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Leas Tante ist Eigentümerin eines 50-Euro-Scheins. Sie übergibt ihn der 16-jährigen Lea, und beide erklären, dass der Schein von nun an Lea gehören soll. Lea braucht dafür nichts zu leisten und übernimmt keine Pflichten.
Trifft „Lediglich rechtlicher Vorteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWillenserklärung eines MinderjährigenLea ist minderjährig und erklärt ihr Einverständnis mit dem Eigentumsübergang.
- 2erfülltVerbesserung mindestens einer RechtspositionLea erwirbt durch Einigung und Übergabe das Eigentum am Geldschein.
- 3erfülltKeine unmittelbaren rechtlichen NachteileMit dem Eigentumserwerb entstehen für Lea keine Pflichten oder sonstigen rechtlichen Nachteile.
1Mit vorheriger Zustimmung ihrer allein sorgeberechtigten Mutter kauft die 16-jährige Lea von ihrer Tante ein gebrauchtes Fahrrad. Als Preis vereinbaren sie 20 Euro, obwohl das Fahrrad 300 Euro wert ist. 2Die Tante verpflichtet sich, Lea das Fahrrad zu übergeben und ihr das Eigentum daran zu verschaffen.
Trifft „Lediglich rechtlicher Vorteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWillenserklärung eines MinderjährigenDie minderjährige Lea gibt eine auf den Kaufvertrag gerichtete Erklärung ab.
- 2erfülltVerbesserung mindestens einer RechtspositionLea erhält einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Fahrrads.
- 3fehltKeine unmittelbaren rechtlichen NachteileLea wird zur Zahlung von 20 Euro verpflichtet, auch wenn der Kauf wirtschaftlich günstig ist.
Typische Fehler
FehlerEin besonders günstiger Kauf wird als lediglich rechtlich vorteilhaft eingeordnet.
RichtigAuch ein günstiger Kauf begründet eine Zahlungspflicht und ist deshalb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.
FehlerFür jede Willenserklärung eines Minderjährigen wird die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters verlangt.
RichtigFür eine lediglich rechtlich vorteilhafte Willenserklärung verlangt § 107 BGB keine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata