Definitionen
Lebensgefährdende Behandlung
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB · StrafrechtEine lebensgefährdende Behandlung liegt vor, wenn die Körperverletzungshandlung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; eine tatsächliche Lebensgefahr muss nicht eingetreten sein, es genügt die abstrakte Eignung der Behandlungsweise zur Lebensgefährdung.
Ob eine Behandlung lebensgefährlich ist, hängt von den konkreten Umständen ihrer Ausführung ab.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Paul drückt Leon absichtlich mit beiden Händen 2so fest den Hals zu, dass Leon fast eine Minute lang keine Luft bekommt und kurz das Bewusstsein verliert. 1Danach hat Leon Schmerzen am Hals und Würgemale.
Trifft „Lebensgefährdende Behandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperverletzungshandlungDas Würgen beeinträchtigt Leons körperliches Wohlbefinden und verletzt ihn.
- 2erfülltGenerelle Eignung zur Lebensgefährdung unter den konkreten UmständenEin so intensives Würgen bis zur Bewusstlosigkeit ist nach den konkreten Umständen generell geeignet, Leons Leben zu gefährden.
Paul schlägt Leon absichtlich einmal mit der bloßen Faust gegen den Oberarm. 1Leon bekommt dort einen schmerzhaften blauen Fleck; weitere Beschwerden oder besondere Erkrankungen hat er nicht.
Trifft „Lebensgefährdende Behandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKörperverletzungshandlungDer Schlag verursacht Schmerzen und eine Verletzung am Oberarm.
- 2fehltGenerelle Eignung zur Lebensgefährdung unter den konkreten UmständenDer einzelne Faustschlag gegen den Oberarm ist unter diesen Umständen nicht geeignet, Leons Leben zu gefährden.
Typische Fehler
FehlerDie Gefährlichkeit der Behandlung wird allein anhand der tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen beurteilt.
RichtigEntscheidend ist die konkrete Behandlungsweise; auch bei geringen Verletzungsfolgen kann sie lebensgefährlich sein.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema