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Lebensgefährdende Behandlung

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB · Strafrecht

Eine lebensgefährdende Behandlung liegt vor, wenn die Körperverletzungshandlung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden; eine tatsächliche Lebensgefahr muss nicht eingetreten sein, es genügt die abstrakte Eignung der Behandlungsweise zur Lebensgefährdung.

Merksatz

Ob eine Behandlung lebensgefährlich ist, hängt von den konkreten Umständen ihrer Ausführung ab.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul drückt Leon absichtlich mit beiden Händen 2so fest den Hals zu, dass Leon fast eine Minute lang keine Luft bekommt und kurz das Bewusstsein verliert. 1Danach hat Leon Schmerzen am Hals und Würgemale.

Trifft „Lebensgefährdende Behandlung“ hier zu?

„Lebensgefährdende Behandlung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperverletzungshandlung
    Das Würgen beeinträchtigt Leons körperliches Wohlbefinden und verletzt ihn.
    erfüllt
  2. 2
    Generelle Eignung zur Lebensgefährdung unter den konkreten Umständen
    Ein so intensives Würgen bis zur Bewusstlosigkeit ist nach den konkreten Umständen generell geeignet, Leons Leben zu gefährden.
    erfüllt
BFall B

Paul schlägt Leon absichtlich einmal mit der bloßen Faust gegen den Oberarm. 1Leon bekommt dort einen schmerzhaften blauen Fleck; weitere Beschwerden oder besondere Erkrankungen hat er nicht.

Trifft „Lebensgefährdende Behandlung“ hier zu?

„Lebensgefährdende Behandlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Generelle Eignung zur Lebensgefährdung unter den konkreten Umständen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Körperverletzungshandlung
    Der Schlag verursacht Schmerzen und eine Verletzung am Oberarm.
    erfüllt
  2. 2
    Generelle Eignung zur Lebensgefährdung unter den konkreten Umständen
    Der einzelne Faustschlag gegen den Oberarm ist unter diesen Umständen nicht geeignet, Leons Leben zu gefährden.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Gefährlichkeit der Behandlung wird allein anhand der tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen beurteilt.

RichtigEntscheidend ist die konkrete Behandlungsweise; auch bei geringen Verletzungsfolgen kann sie lebensgefährlich sein.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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