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Legitimationskette

Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Die Legitimationskette bezeichnet den lückenlosen personellen Zurechnungszusammenhang zwischen dem Staatsvolk als Träger der Volkssouveränität und dem handelnden Amtswalter, der durch Wahlen oder Bestellungen vermittelt wird. Sie vermittelt personelle demokratische Legitimation; für ein hinreichendes demokratisches Legitimationsniveau kommt es daneben insbesondere auf die sachlich-inhaltliche Legitimation an.

Merksatz

Auch mittelbar bestellte Amtswalter können personell legitimiert sein, wenn ihre Berufung lückenlos zum Staatsvolk zurückführt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Die wahlberechtigten Deutschen eines Bundeslandes wählen das Landesparlament. Dieses wählt die Ministerpräsidentin, die den Innenminister ernennt. Der dafür zuständige Innenminister ernennt den Leiter der Landespolizeibehörde. 1Der Behördenleiter entscheidet über polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgern.

Trifft „Legitimationskette“ hier zu?

„Legitimationskette“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handelnder Amtswalter
    Der Behördenleiter übt in seinem Amt staatliche Entscheidungsbefugnisse aus.
    erfüllt
  2. 2
    Lückenlose personelle Rückführung auf das Staatsvolk
    Die Wahl- und Ernennungsakte verbinden den Behördenleiter ohne Unterbrechung mit dem Landesstaatsvolk.
    erfüllt
BFall B

Die wahlberechtigten Deutschen eines Bundeslandes wählen das Landesparlament. Dieses wählt die Ministerpräsidentin, die den Innenminister ernennt. Ein neues Landesgesetz überlässt die Auswahl und Bestellung des Leiters der Landespolizeibehörde allein einem privaten Unternehmerverein; staatliche Stellen dürfen dabei weder mitwirken noch zustimmen. 1Der so bestimmte Behördenleiter entscheidet über polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgern.

Trifft „Legitimationskette“ hier zu?

„Legitimationskette“ trifft nicht zu.Es fehlt: Lückenlose personelle Rückführung auf das Staatsvolk

An der Definition geprüft

  1. 1
    Handelnder Amtswalter
    Der Behördenleiter nimmt staatliche Entscheidungsbefugnisse innerhalb der allgemeinen Polizeiverwaltung wahr.
    erfüllt
  2. 2
    Lückenlose personelle Rückführung auf das Staatsvolk
    Die alleinige Bestellung durch den privaten Verein unterbricht die personelle Rückführung; die gesetzliche Aufgabenzuweisung ersetzt sie nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus einer lückenlosen personellen Legitimationskette wird ohne Weiteres auf eine insgesamt ausreichende demokratische Legitimation des staatlichen Handelns geschlossen.

RichtigNeben der personellen Legitimation ist insbesondere die sachlich-inhaltliche Legitimation für das insgesamt erforderliche Legitimationsniveau zu berücksichtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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