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Legislatives Unrecht

Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB · Öffentliches Recht

Legislatives Unrecht bezeichnet den Erlass oder das Unterlassen eines Gesetzes durch den Gesetzgeber, soweit darin ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liegt; beim Erlass kann der Verstoß formeller oder materieller Art sein. Amtshaftungsansprüche wegen rechtswidriger Gesetzgebung sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich ausgeschlossen, weil die Amtspflichten des Gesetzgebers regelmäßig nicht dem einzelnen Bürger, sondern nur der Allgemeinheit gegenüber bestehen (fehlende Drittbezogenheit). Eine Ausnahme kommt bei Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen in Betracht, wenn die verletzte Amtspflicht ausnahmsweise bestimmte Einzelne schützt.

Merksatz

Auch ein korrekt durchgeführtes Gesetzgebungsverfahren schützt nicht vor inhaltlichen Verstößen gegen höherrangiges Recht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Landtag beschließt ein Gesetz, nach dem jede Zeitung vor dem Erscheinen die inhaltliche Freigabe der Landesregierung einholen muss. Alle für das Gesetzgebungsverfahren vorgeschriebenen Schritte werden eingehalten. Das Gesetz wird verkündet.

Trifft „Legislatives Unrecht“ hier zu?

„Legislatives Unrecht“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass oder Unterlassen eines Gesetzes durch den Gesetzgeber
    Der Landtag handelt als Gesetzgeber und erlässt ein Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen höherrangiges Recht
    Die staatliche Vorabkontrolle verstößt gegen das Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG.
    erfüllt
BFall B

1Ein Landtag beschließt ein Gesetz, das die Nutzung der landeseigenen öffentlichen Bibliotheken für alle kostenlos macht. Alle für das Gesetzgebungsverfahren vorgeschriebenen Schritte werden eingehalten, und das Gesetz wird verkündet. Die Kosten trägt das Land aus bereits dafür eingeplanten Haushaltsmitteln.

Trifft „Legislatives Unrecht“ hier zu?

„Legislatives Unrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verstoß gegen höherrangiges Recht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erlass oder Unterlassen eines Gesetzes durch den Gesetzgeber
    Der Landtag handelt als Gesetzgeber und erlässt ein Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Verstoß gegen höherrangiges Recht
    Die allgemeine Kostenfreiheit für Landesbibliotheken verletzt bei dem geschilderten Verfahren keine höherrangige Vorgabe.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes wird ohne weitere Prüfung ein Amtshaftungsanspruch abgeleitet.

RichtigDie Rechtswidrigkeit allein genügt nicht; regelmäßig fehlt es an einer gegenüber dem Geschädigten bestehenden Amtspflicht.

Voraussetzung vergessen

FehlerBei jedem Maßnahmegesetz wird die Drittbezogenheit allein wegen dieser Einordnung bejaht.

RichtigAuch bei Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen muss die verletzte Amtspflicht gerade bestimmte Einzelne schützen.

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