Definitionen
Legalitätsprinzip (Strafprozess)
§§ 152 Abs. 2, 160, 163 StPO · StrafrechtDas Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, bei einem Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat Ermittlungen aufzunehmen, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Es umfasst auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage bei hinreichendem Tatverdacht.
Strafverfolgung ist grundsätzlich gesetzliche Pflicht und keine Frage behördlicher Zweckmäßigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Bank übergibt der Polizei die Videoaufnahme vom Vortag. Darauf ist zu sehen, wie ein 30-jähriger Mann einen Kassierer mit einem Messer bedroht und 20.000 Euro an sich nimmt. Der Mann ist namentlich bekannt und hält sich weiterhin in der Stadt auf.
Trifft „Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafverfolgungsbehörden als VerpflichteteDie Polizei gehört zu den verpflichteten Strafverfolgungsbehörden.
- 2erfülltAnfangsverdachtDie Aufnahme liefert konkrete tatsächliche Hinweise auf eine Straftat.
- 3erfülltVerfolgbare StraftatDer erwachsene Täter kann wegen des aktuellen Überfalls verfolgt werden; ein Verfahrenshindernis ist nicht ersichtlich.
- 4erfülltKeine gesetzliche AusnahmeBei diesem schweren Überfall ist keine gesetzliche Ausnahme vom Verfolgungszwang ersichtlich.
Eine Bank übergibt der Polizei die Videoaufnahme vom Vortag. Darauf ist zu sehen, wie ein 30-jähriger Mann einen Kassierer mit einem Messer bedroht und 20.000 Euro an sich nimmt. Der Mann ist namentlich bekannt, aber nach der Tat gestorben; sein Tod ist durch eine Sterbeurkunde bestätigt. Weitere Beteiligte gab es nicht.
Trifft „Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStrafverfolgungsbehörden als VerpflichteteDie Polizei gehört zu den verpflichteten Strafverfolgungsbehörden.
- 2erfülltAnfangsverdachtDie Aufnahme begründet tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Mann die Tat begangen hat.
- 3fehltVerfolgbare StraftatDer bestätigte Tod des einzigen Täters ist ein Verfahrenshindernis und schließt seine Strafverfolgung aus.
- 4erfülltKeine gesetzliche AusnahmeEine Opportunitätsausnahme ist nicht ersichtlich; der Tod betrifft stattdessen die gesondert geprüfte Verfolgbarkeit.
Typische Fehler
FehlerDer Verfolgungszwang wird ohne Rücksicht auf gesetzliche Ausnahmen als ausnahmslos behandelt.
RichtigDie Verfolgungspflicht steht unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen.
FehlerEine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen wird erst bei hinreichendem Tatverdacht angenommen.
RichtigFür die Ermittlungspflicht genügt ein Anfangsverdacht; hinreichender Tatverdacht ist für die Anklageerhebung erforderlich.
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