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Legalitätsprinzip (Strafprozess)

§§ 152 Abs. 2, 160, 163 StPO · Strafrecht

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden, bei einem Anfangsverdacht wegen einer verfolgbaren Straftat Ermittlungen aufzunehmen, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Es umfasst auch die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Klage bei hinreichendem Tatverdacht.

Merksatz

Strafverfolgung ist grundsätzlich gesetzliche Pflicht und keine Frage behördlicher Zweckmäßigkeit.

Pflicht oder Verfolgungsermessen?Das Legalitätsprinzip ist die Grundregel. Das Opportunitätsprinzip eröffnet Entscheidungsspielräume nur aufgrund gesetzlicher Ausnahmen.
Legalitätsprinzip
Opportunitätsprinzip
Regelcharakter
Grundsatz der verpflichtenden Strafverfolgung
Gesetzlich geregelte Ausnahme vom Verfolgungszwang
Entscheidungsspielraum
Bei erfüllten Voraussetzungen kein Verfolgungsermessen
Ermessen nur im Rahmen der jeweiligen Ausnahmevorschrift

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Bank übergibt der Polizei die Videoaufnahme vom Vortag. Darauf ist zu sehen, wie ein 30-jähriger Mann einen Kassierer mit einem Messer bedroht und 20.000 Euro an sich nimmt. Der Mann ist namentlich bekannt und hält sich weiterhin in der Stadt auf.

Trifft „Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ hier zu?

„Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafverfolgungsbehörden als Verpflichtete
    Die Polizei gehört zu den verpflichteten Strafverfolgungsbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Anfangsverdacht
    Die Aufnahme liefert konkrete tatsächliche Hinweise auf eine Straftat.
    erfüllt
  3. 3
    Verfolgbare Straftat
    Der erwachsene Täter kann wegen des aktuellen Überfalls verfolgt werden; ein Verfahrenshindernis ist nicht ersichtlich.
    erfüllt
  4. 4
    Keine gesetzliche Ausnahme
    Bei diesem schweren Überfall ist keine gesetzliche Ausnahme vom Verfolgungszwang ersichtlich.
    erfüllt
BFall B

Eine Bank übergibt der Polizei die Videoaufnahme vom Vortag. Darauf ist zu sehen, wie ein 30-jähriger Mann einen Kassierer mit einem Messer bedroht und 20.000 Euro an sich nimmt. Der Mann ist namentlich bekannt, aber nach der Tat gestorben; sein Tod ist durch eine Sterbeurkunde bestätigt. Weitere Beteiligte gab es nicht.

Trifft „Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ hier zu?

„Legalitätsprinzip (Strafprozess)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verfolgbare Straftat

An der Definition geprüft

  1. 1
    Strafverfolgungsbehörden als Verpflichtete
    Die Polizei gehört zu den verpflichteten Strafverfolgungsbehörden.
    erfüllt
  2. 2
    Anfangsverdacht
    Die Aufnahme begründet tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Mann die Tat begangen hat.
    erfüllt
  3. 3
    Verfolgbare Straftat
    Der bestätigte Tod des einzigen Täters ist ein Verfahrenshindernis und schließt seine Strafverfolgung aus.
    fehlt
  4. 4
    Keine gesetzliche Ausnahme
    Eine Opportunitätsausnahme ist nicht ersichtlich; der Tod betrifft stattdessen die gesondert geprüfte Verfolgbarkeit.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Verfolgungszwang wird ohne Rücksicht auf gesetzliche Ausnahmen als ausnahmslos behandelt.

RichtigDie Verfolgungspflicht steht unter dem Vorbehalt gesetzlicher Ausnahmen.

Verwechslung

FehlerEine Pflicht zur Aufnahme von Ermittlungen wird erst bei hinreichendem Tatverdacht angenommen.

RichtigFür die Ermittlungspflicht genügt ein Anfangsverdacht; hinreichender Tatverdacht ist für die Anklageerhebung erforderlich.

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