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Lehre

Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG · Öffentliches Recht

Lehre im Sinne des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG bezeichnet die wissenschaftlich fundierte Übermittlung der durch die Forschung gewonnenen Erkenntnisse. Sie ist nicht auf Hochschulen beschränkt und setzt keine Vermittlung eigener Forschungsergebnisse voraus.

Merksatz

Entscheidend ist die wissenschaftlich fundierte Weitergabe von Forschungserkenntnissen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Physikerin hält in einer Stadtbibliothek einen öffentlichen Vortrag über hitzebeständige Werkstoffe. 2Sie erklärt Ergebnisse veröffentlichter Studien, 1erläutert die verwendeten Messmethoden und diskutiert die Aussagekraft der Daten.

Trifft „Lehre“ hier zu?

„Lehre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissenschaftliche Fundierung
    Die Physikerin vermittelt die Inhalte unter Einbeziehung ihrer wissenschaftlichen Grundlagen und Grenzen.
    erfüllt
  2. 2
    Übermittlung von Forschungserkenntnissen
    Die Zuhörenden erhalten Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Untersuchungen.
    erfüllt
BFall B

Eine Physikerin untersucht im Labor, wie sich ein neuer Werkstoff bei Hitze verändert. 1Sie verwendet überprüfbare Messverfahren und wertet die Daten anhand fachlich anerkannter Methoden aus. Ihre Ergebnisse hält sie nur für die eigene Forschung fest und gibt sie niemandem weiter.

Trifft „Lehre“ hier zu?

„Lehre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Übermittlung von Forschungserkenntnissen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wissenschaftliche Fundierung
    Die Tätigkeit erfolgt auf wissenschaftlicher Grundlage.
    erfüllt
  2. 2
    Übermittlung von Forschungserkenntnissen
    Die Physikerin gewinnt Erkenntnisse für ihre Forschung, vermittelt sie aber nicht an andere.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerWissenschaftliche Lehre wird mit dem regulären Lehrbetrieb einer Hochschule gleichgesetzt.

RichtigAuch außerhalb von Hochschulen kann wissenschaftliche Lehre vorliegen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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