Definitionen
Legalzession
§ 412 BGB · ZivilrechtDie Legalzession ist der kraft Gesetzes eintretende Übergang einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen Dritten, ohne dass es einer rechtsgeschäftlichen Abtretung bedarf.
Der Gläubigerwechsel beruht auf einer gesetzlichen Anordnung und muss deshalb nicht eigens vereinbart werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea hat bei einer Bank 5.000 Euro geliehen. Nora und die Bank haben schriftlich vereinbart, dass Nora für Leas Rückzahlung einsteht, falls Lea nicht zahlt. 1Als Lea bei Fälligkeit nichts zahlt, überweist Nora der Bank die gesamten offenen 5.000 Euro. 2Eine Vereinbarung über die Übertragung des Rückzahlungsanspruchs treffen Nora und die Bank nicht.
Trifft „Legalzession“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbergang einer Forderung auf einen anderen GläubigerDurch die Zahlung geht die Rückzahlungsforderung der Bank gemäß § 774 Abs. 1 BGB auf Nora als Bürgin über.
- 2erfülltForderungsübergang unmittelbar kraft Gesetzes§ 774 Abs. 1 BGB bewirkt den Übergang bei Zahlung auch ohne eine Abtretungsvereinbarung.
Lea hat bei einer Bank 5.000 Euro geliehen und noch nichts zurückgezahlt. 1Die Bank und Nora vereinbaren, dass der Anspruch auf Rückzahlung sofort auf Nora übergeht. Nora hatte zuvor weder Leas Rückzahlung abgesichert noch eine Zahlung an die Bank geleistet.
Trifft „Legalzession“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÜbergang einer Forderung auf einen anderen GläubigerAufgrund der Abtretungsvereinbarung wird Nora anstelle der Bank Gläubigerin der Rückzahlungsforderung.
- 2fehltForderungsübergang unmittelbar kraft GesetzesDer Übergang beruht auf dem Abtretungsvertrag nach § 398 BGB und nicht auf einer gesetzlichen Übergangsregelung.
Typische Fehler
Fehler§ 412 BGB wird als selbständige Grundlage für den Forderungsübergang angewendet.
Richtig§ 412 BGB regelt die entsprechende Anwendung bestimmter Abtretungsvorschriften; für den Übergang selbst ist eine besondere gesetzliche Grundlage erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata