Definitionen
Lebensbedarf
§ 1610 BGB · ZivilrechtDer Lebensbedarf umfasst alles, was zur persönlichen Lebensführung einer Person erforderlich ist, insbesondere Nahrung, Kleidung, Wohnung, Hausrat sowie die Kosten einer angemessenen Vorsorge für Krankheit, einer angemessenen Berufsvorbildung und, bei Erziehungsbedürftigkeit, der Erziehung. Sein Umfang richtet sich nach der Lebensstellung der bedürftigen Person.
Lebensbedarf erfasst neben dem Alltag auch die angemessene Vorbereitung auf das Berufsleben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 15-jährige Lara lebt bei ihren Eltern, die beide durchschnittlich verdienen und für die Familie Kleidung im mittleren Preissegment kaufen. 1Für den winterlichen Schulweg benötigt sie eine warme Jacke, weil ihre bisherige zu klein geworden ist. 2Eine passende Jacke ohne besondere Extras kostet 90 Euro.
Trifft „Lebensbedarf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur persönlichen LebensführungDie Jacke deckt Laras persönlichen Bedarf an Kleidung.
- 2erfülltUmfang entsprechend der LebensstellungDiese alltägliche Anschaffung entspricht dem mittleren Lebensstandard der Familie.
Die 15-jährige Lara lebt bei ihren Eltern, die beide durchschnittlich verdienen und für die Familie Kleidung im mittleren Preissegment kaufen. 1Für den winterlichen Schulweg benötigt sie eine warme Jacke, weil ihre bisherige zu klein geworden ist. Sie möchte eine Designerjacke für 4.000 Euro, obwohl eine in Material, Wärme und Haltbarkeit gleichwertige Jacke ohne Designeretikett für 90 Euro angeboten wird. Es geht um die gesamten 4.000 Euro für die Designerjacke.
Trifft „Lebensbedarf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug zur persönlichen LebensführungDie Anschaffung einer Winterjacke betrifft Laras persönlichen Kleidungsbedarf.
- 2fehltUmfang entsprechend der LebensstellungDie Gesamtkosten von 4.000 Euro überschreiten den zur Lebensstellung passenden Umfang; der gewöhnliche Jackenbedarf bleibt bestehen.
Typische Fehler
FehlerDer angemessene Lebensbedarf wird mit dem bloßen Existenzminimum gleichgesetzt.
RichtigEntscheidend ist die Lebensstellung der bedürftigen Person; der Bedarf kann deshalb über das Existenzminimum hinausgehen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema