Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen

Legitimationsniveau

Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches Recht

Das Legitimationsniveau bezeichnet das Maß an demokratischer Legitimation, das staatliches Handeln aufweisen muss, um den Anforderungen des Demokratieprinzips zu genügen. Entscheidend ist eine nach Art und Bedeutung der wahrgenommenen Staatsaufgabe ausreichende Rückbindung an das Volk durch das Zusammenwirken insbesondere personeller und sachlich-inhaltlicher Legitimation.

Merksatz

Einzelne Legitimationsformen dürfen nicht isoliert bewertet werden, sondern müssen in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Leiterin einer Landesbehörde verpflichtet ein Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben, eine Abgasreinigungsanlage einzubauen. 2Der von den Bürgern gewählte Landtag hat den Ministerpräsidenten gewählt, der den Umweltminister ernannt hat. Dieser hat die Leiterin bestellt und kann ihr für solche Entscheidungen verbindliche inhaltliche Vorgaben machen.

Trifft „Legitimationsniveau“ hier zu?

„Legitimationsniveau“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Die Behördenleiterin übt gegenüber dem Unternehmen staatliche Entscheidungsgewalt aus.
    erfüllt
  2. 2
    Aufgabengerecht ausreichende demokratische Rückbindung
    Die parlamentarisch rückführbare Bestellung vermittelt zusammen mit der Gesetzesbindung und der ministeriellen Steuerung ein ausreichendes Gesamtniveau.
    erfüllt
BFall B

1Die Leiterin einer Landesbehörde verpflichtet ein Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben, eine Abgasreinigungsanlage einzubauen. Sie wird allein von einem privaten Wirtschaftsverband eingesetzt, dem das betroffene Unternehmen nicht angehört. Staatliche Stellen sind an ihrer Bestellung nicht beteiligt; die Landesregierung kann weder verbindliche Vorgaben für ihre Entscheidungen machen noch sie inhaltlich beaufsichtigen.

Trifft „Legitimationsniveau“ hier zu?

„Legitimationsniveau“ trifft nicht zu.Es fehlt: Aufgabengerecht ausreichende demokratische Rückbindung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliches Handeln
    Auch bei demokratisch unzureichender Rückbindung handelt die Leiterin als staatliche Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Aufgabengerecht ausreichende demokratische Rückbindung
    Die Gesetzesbindung allein genügt bei solchen Eingriffen nicht, wenn sowohl die personelle Rückbindung als auch eine parlamentarisch verantwortete inhaltliche Steuerung fehlen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerFür jede staatliche Aufgabe wird dasselbe Maß demokratischer Rückbindung verlangt.

RichtigDas erforderliche Maß hängt von Art und Bedeutung der konkreten Staatsaufgabe ab.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.