Definitionen
Legitimationsniveau
Art. 20 Abs. 2 GG · Öffentliches RechtDas Legitimationsniveau bezeichnet das Maß an demokratischer Legitimation, das staatliches Handeln aufweisen muss, um den Anforderungen des Demokratieprinzips zu genügen. Entscheidend ist eine nach Art und Bedeutung der wahrgenommenen Staatsaufgabe ausreichende Rückbindung an das Volk durch das Zusammenwirken insbesondere personeller und sachlich-inhaltlicher Legitimation.
Einzelne Legitimationsformen dürfen nicht isoliert bewertet werden, sondern müssen in ihrem Zusammenwirken betrachtet werden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Leiterin einer Landesbehörde verpflichtet ein Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben, eine Abgasreinigungsanlage einzubauen. 2Der von den Bürgern gewählte Landtag hat den Ministerpräsidenten gewählt, der den Umweltminister ernannt hat. Dieser hat die Leiterin bestellt und kann ihr für solche Entscheidungen verbindliche inhaltliche Vorgaben machen.
Trifft „Legitimationsniveau“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnDie Behördenleiterin übt gegenüber dem Unternehmen staatliche Entscheidungsgewalt aus.
- 2erfülltAufgabengerecht ausreichende demokratische RückbindungDie parlamentarisch rückführbare Bestellung vermittelt zusammen mit der Gesetzesbindung und der ministeriellen Steuerung ein ausreichendes Gesamtniveau.
1Die Leiterin einer Landesbehörde verpflichtet ein Unternehmen nach den gesetzlichen Vorgaben, eine Abgasreinigungsanlage einzubauen. Sie wird allein von einem privaten Wirtschaftsverband eingesetzt, dem das betroffene Unternehmen nicht angehört. Staatliche Stellen sind an ihrer Bestellung nicht beteiligt; die Landesregierung kann weder verbindliche Vorgaben für ihre Entscheidungen machen noch sie inhaltlich beaufsichtigen.
Trifft „Legitimationsniveau“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliches HandelnAuch bei demokratisch unzureichender Rückbindung handelt die Leiterin als staatliche Behörde.
- 2fehltAufgabengerecht ausreichende demokratische RückbindungDie Gesetzesbindung allein genügt bei solchen Eingriffen nicht, wenn sowohl die personelle Rückbindung als auch eine parlamentarisch verantwortete inhaltliche Steuerung fehlen.
Typische Fehler
FehlerFür jede staatliche Aufgabe wird dasselbe Maß demokratischer Rückbindung verlangt.
RichtigDas erforderliche Maß hängt von Art und Bedeutung der konkreten Staatsaufgabe ab.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema