Definitionen
Legitimes Ziel
§ 10 S. 1 AGG · ZivilrechtEin legitimes Ziel im Sinne des § 10 S. 1 AGG ist ein sachlicher, nicht diskriminierender Grund für eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters, der insbesondere auf rechtmäßigen Zielen aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung beruht und damit einem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck dient.
Entscheidend ist der öffentliche Zweck, nicht nur der wirtschaftliche Vorteil für den Arbeitgeber.
- 1Legitimes ZielDient die Altersdifferenzierung einem rechtmäßigen Zweck im öffentlichen Interesse?
- 2GeeignetheitKann die Altersdifferenzierung das verfolgte Ziel fördern?
- 3ErforderlichkeitGibt es ein gleich wirksames Mittel, das weniger wegen des Alters benachteiligt?
- 4AngemessenheitSteht die Belastung durch die Altersdifferenzierung in einem vertretbaren Verhältnis zum Ziel?
- 1Legitimes Ziel Dient die Altersdifferenzierung einem rechtmäßigen Zweck im öffentlichen Interesse?
- 2Geeignetheit Kann die Altersdifferenzierung das verfolgte Ziel fördern?
- 3Erforderlichkeit Gibt es ein gleich wirksames Mittel, das weniger wegen des Alters benachteiligt?
- 4Angemessenheit Steht die Belastung durch die Altersdifferenzierung in einem vertretbaren Verhältnis zum Ziel?
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Tarifvertrag sieht vor, 1dass Arbeitsverhältnisse beim Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze enden, wenn eine gesetzliche Altersrente bezogen werden kann. Die Tarifparteien wollen damit 2die vorhandenen Arbeitsplätze zwischen den Generationen verteilen und jüngeren Arbeitsuchenden den Zugang zur Beschäftigung eröffnen.
Trifft „Legitimes Ziel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnterschiedliche Behandlung wegen des AltersDie Beendigung knüpft an das Lebensalter der Beschäftigten an.
- 2erfülltRechtmäßiger Zweck im öffentlichen InteresseDie Verteilung von Beschäftigungschancen zwischen den Generationen ist ein beschäftigungspolitischer Zweck im Allgemeininteresse.
1Ein Unternehmen zahlt allen Beschäftigten unter 50 Jahren eine monatliche Zulage und älteren Beschäftigten nicht. Die Tätigkeiten und sonstigen Arbeitsbedingungen sind gleich. Mit dem Ausschluss der älteren Beschäftigten will es ausschließlich seine Ausgaben senken.
Trifft „Legitimes Ziel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnterschiedliche Behandlung wegen des AltersDer Anspruch auf die Zulage hängt unmittelbar vom Lebensalter ab.
- 2fehltRechtmäßiger Zweck im öffentlichen InteresseDie ausschließlich angestrebte betriebliche Kostenersparnis ist kein sozialpolitisches Ziel im Allgemeininteresse.
Typische Fehler
FehlerAus einem legitimen Ziel wird unmittelbar auf die Zulässigkeit der Altersdifferenzierung geschlossen.
RichtigZusätzlich müssen die eingesetzten Mittel verhältnismäßig sein; ein legitimes Ziel allein genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema