Definitionen
Irrtum über den Kausalverlauf
§ 16 StGB · StrafrechtEin Irrtum über den Kausalverlauf liegt vor, wenn der tatsächliche Ablauf des zum Erfolg führenden Geschehens von dem vom Täter vorgestellten Kausalverlauf abweicht. Für den Vorsatz ist er unbeachtlich, wenn die Abweichung innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren liegt und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt. Eine wesentliche Abweichung schließt den Vorsatz hinsichtlich des eingetretenen Erfolgs aus.
Nicht jede Abweichung vom vorgestellten Geschehensablauf beseitigt den Vorsatz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton stößt Boris von einer Brücke in der Absicht, dass Boris im Fluss ertrinkt. Boris trifft beim Sturz mit dem Kopf auf einen sichtbaren Brückenpfeiler und stirbt an dieser Verletzung, bevor er das Wasser erreicht.
Trifft „Irrtum über den Kausalverlauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorstellung vom erfolgsführenden KausalverlaufAnton stellt sich vor, dass Boris infolge des Stoßes ertrinkt.
- 2erfülltTatsächlicher Eintritt des ErfolgsDer von Anton beabsichtigte Tod tritt tatsächlich ein.
- 3erfülltAbweichung des tatsächlichen vom vorgestellten AblaufDer Tod durch Aufprall statt Ertrinken ist hier eine vorhersehbare Abweichung, die die Tatbewertung nicht ändert.
1Anton stößt Boris von einer Brücke in der Absicht, dass Boris im Fluss ertrinkt. 2Boris fällt in den Fluss und ertrinkt, wie Anton es sich vorgestellt hat.
Trifft „Irrtum über den Kausalverlauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVorstellung vom erfolgsführenden KausalverlaufAnton stellt sich vor, dass Boris infolge des Stoßes ertrinkt.
- 2erfülltTatsächlicher Eintritt des ErfolgsDer von Anton beabsichtigte Tod tritt tatsächlich ein.
- 3fehltAbweichung des tatsächlichen vom vorgestellten AblaufDer tatsächliche Ablauf entspricht Antons Vorstellung.
Typische Fehler
FehlerJede Abweichung vom vorgestellten Geschehensablauf wird als vorsatzausschließend behandelt.
RichtigEine unwesentliche Abweichung lässt den Vorsatz bestehen.
FehlerFür die Unbeachtlichkeit wird allein auf die Vorhersehbarkeit der Abweichung abgestellt.
RichtigZusätzlich darf die Abweichung keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata