Definitionen
Ist-Kaufmann
§ 1 HGB · ZivilrechtIst-Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, d.h. ein Gewerbe, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert; die Kaufmannseigenschaft tritt kraft Gesetzes ein, ohne dass eine Eintragung im Handelsregister konstitutiv erforderlich wäre.
Entscheidend ist der Organisationsbedarf des Gewerbes, nicht seine tatsächlich vorhandene Organisation.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lea kauft und verkauft dauerhaft auf eigene Rechnung Elektrogeräte, um damit Gewinn zu erzielen. 2Sie beschäftigt 35 Personen, beliefert täglich zahlreiche Händler und verwaltet Waren in drei Lagern. Für viele Lieferungen zahlen ihre Kunden erst nach mehreren Wochen. Im Handelsregister ist sie nicht eingetragen.
Trifft „Ist-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines GewerbesLea handelt selbständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt.
- 2erfülltKaufmännische Einrichtung nach Art und Umfang erforderlichPersonal, Warenbestände und zahlreiche Geschäfte erfordern eine kaufmännische Organisation.
1Ben verkauft dauerhaft auf eigene Rechnung Schlüsselanhänger an einem kleinen Marktstand, um damit Gewinn zu erzielen. Er arbeitet allein an zwei Nachmittagen pro Woche und bietet nur dieses eine Produkt in geringer Stückzahl zu einem festen Preis an. Alle Verkäufe werden sofort bar bezahlt; Warenbestand und Verkäufe kann er mit einer einfachen Liste überblicken. Im Handelsregister ist er nicht eingetragen.
Trifft „Ist-Kaufmann“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBetrieb eines GewerbesBen handelt selbständig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt.
- 2fehltKaufmännische Einrichtung nach Art und Umfang erforderlichDer kleine Betrieb mit einfachen Barverkäufen erfordert keine kaufmännische Organisation.
Typische Fehler
FehlerDie Kaufmannseigenschaft wird erst mit der Eintragung im Handelsregister angenommen.
RichtigBeim Ist-Kaufmann entsteht die Kaufmannseigenschaft bereits durch den Betrieb des Handelsgewerbes; die Eintragung begründet sie nicht erst.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema