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Inventarfrist

§ 1994 BGB · Zivilrecht

Die Inventarfrist ist die dem Erben vom Nachlassgericht auf Antrag eines Nachlassgläubigers gesetzte Frist, innerhalb derer er ein vollständiges Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände und Verbindlichkeiten (Inventar) zu errichten hat; versäumt der Erbe die Frist, haftet er den Nachlassgläubigern unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.

Merksatz

Wer die Inventarfrist versäumt, verliert grundsätzlich die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass zu beschränken.

Wann droht unbeschränkte Erbenhaftung?Die rechtzeitige Inventarerrichtung vermeidet die Haftungsfolge der Fristversäumung.
  1. Fristbestimmung
    Gericht legt die Frist fest
    Auf Gläubigerantrag bestimmt das Nachlassgericht dem Erben eine Frist zur Inventarerrichtung.
  2. Vor Fristablauf
    Inventar rechtzeitig errichten
    Innerhalb der gesetzten Frist kann der Erbe das Inventar errichten.
  3. Nach Fristablauf
    Ohne Inventar: volle Haftung
    Wurde das Inventar nicht rechtzeitig errichtet, haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt.
  1. Gericht legt die Frist fest Auf Gläubigerantrag bestimmt das Nachlassgericht dem Erben eine Frist zur Inventarerrichtung.
  2. Inventar rechtzeitig errichten Innerhalb der gesetzten Frist kann der Erbe das Inventar errichten.
  3. Ohne Inventar: volle Haftung Wurde das Inventar nicht rechtzeitig errichtet, haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea ist die einzige Erbin ihres Vaters. 2Ein Handwerker, dem ihr Vater noch 2.000 Euro schuldete, bittet das Nachlassgericht unter Vorlage von Rechnung und Schuldschein darum, Lea eine Frist für eine Übersicht über das Erbe zu setzen. 1Das Nachlassgericht gibt Lea ab Zustellung seines Schreibens sechs Wochen Zeit, 3dort ein vollständiges Verzeichnis der geerbten Gegenstände und der zum Erbe gehörenden Schulden einzureichen.

Trifft „Inventarfrist“ hier zu?

„Inventarfrist“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristsetzung gegenüber dem Erben durch das Nachlassgericht
    Das Nachlassgericht setzt Lea als Erbin eine Frist.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag eines Nachlassgläubigers
    Der Handwerker beantragt als Gläubiger einer Nachlassschuld die Fristsetzung und belegt seine Forderung.
    erfüllt
  3. 3
    Errichtung eines vollständigen Inventars als Fristzweck
    Die Frist dient dazu, ein vollständiges Verzeichnis der Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten beim Gericht einzureichen.
    erfüllt
BFall B

Lea ist die einzige Erbin ihres Vaters. Kein Gläubiger hat beim Nachlassgericht darum gebeten, Lea eine Frist zu setzen. 1Das Nachlassgericht gibt Lea von sich aus ab Zustellung seines Schreibens sechs Wochen Zeit, 3dort ein vollständiges Verzeichnis der geerbten Gegenstände und der zum Erbe gehörenden Schulden einzureichen.

Trifft „Inventarfrist“ hier zu?

„Inventarfrist“ trifft nicht zu.Es fehlt: Antrag eines Nachlassgläubigers

An der Definition geprüft

  1. 1
    Fristsetzung gegenüber dem Erben durch das Nachlassgericht
    Die zeitliche Vorgabe stammt vom Nachlassgericht und richtet sich an Lea als Erbin.
    erfüllt
  2. 2
    Antrag eines Nachlassgläubigers
    Das Gesetz sieht die Inventarfrist nur auf Antrag eines Nachlassgläubigers vor; ein solcher Antrag fehlt.
    fehlt
  3. 3
    Errichtung eines vollständigen Inventars als Fristzweck
    Die gerichtliche Vorgabe zielt auf die Einreichung eines vollständigen Verzeichnisses der Nachlassgegenstände und Nachlassverbindlichkeiten.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Fristbestimmung wird für unwirksam gehalten, sobald sich herausstellt, dass die Forderung des Antragstellers nicht besteht.

RichtigDie Fristbestimmung bleibt wirksam, auch wenn die geltend gemachte Forderung tatsächlich nicht besteht.

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