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Invitatio ad offerendum

§ 145 BGB · Zivilrecht

Eine Invitatio ad offerendum ist die Aufforderung an eine oder mehrere Personen, ihrerseits ein Angebot abzugeben; sie stellt selbst kein Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe von Angeboten, sodass der Erklärende durch sie nicht gemäß § 145 BGB gebunden wird.

Merksatz

Der Empfänger soll erst ein Angebot abgeben, nicht ein bereits vorliegendes Angebot annehmen.

Invitatio oder Angebot?Die Einladung veranlasst ein fremdes Angebot. Beim eigenen Angebot besteht dagegen grundsätzlich bereits eine Bindung.
Invitatio ad offerendum
Angebot
Funktion
Einladung zur Angebotsabgabe
Eigener Vertragsantrag
Bindung nach § 145 BGB
Keine Bindung
Grundsätzlich gebunden; Ausschluss möglich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Fahrradhändler schreibt Lea: „Wenn du das blaue Rad für 400 Euro kaufen möchtest, schicke mir bitte deine Bestellung. Ich entscheide danach, ob ich sie annehme.“

Trifft „Invitatio ad offerendum“ hier zu?

„Invitatio ad offerendum“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    An andere Personen gerichtete Aufforderung
    Der Händler fordert Lea persönlich zu einer Erklärung auf.
    erfüllt
  2. 2
    Einladung zu Angeboten statt eines eigenen Angebots
    Erst Lea soll ein Angebot abgeben, über dessen Annahme der Händler anschließend entscheidet.
    erfüllt
BFall B

1Ein Fahrradhändler schreibt Lea: „Bitte sage mir, ob du das blaue Rad für 400 Euro kaufen möchtest. Mit deinem Ja ist unser Kaufvertrag geschlossen; eine weitere Bestätigung von mir ist nicht nötig.“

Trifft „Invitatio ad offerendum“ hier zu?

„Invitatio ad offerendum“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einladung zu Angeboten statt eines eigenen Angebots

An der Definition geprüft

  1. 1
    An andere Personen gerichtete Aufforderung
    Der Händler fordert Lea persönlich zu einer Erklärung auf.
    erfüllt
  2. 2
    Einladung zu Angeboten statt eines eigenen Angebots
    Der Händler erklärt bereits ein eigenes Angebot, das Lea durch ihr Ja annehmen kann.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Einladung wird als Angebot behandelt, das der Empfänger nur noch annehmen muss.

RichtigDer Empfänger gibt erst ein Angebot ab; die Einladung selbst kann er nicht als Vertragsangebot annehmen.

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