Definitionen
Irreführung über Beteiligte
§ 263 StGB · StrafrechtEine Irreführung über Beteiligte liegt vor, wenn der Täter beim Opfer einen Irrtum über die Identität oder Eigenschaft einer an dem Geschäft oder der Handlung beteiligten Person hervorruft oder aufrechterhält, insbesondere indem er vorspiegelt, eine bestimmte Person handele oder sei beteiligt, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Eine falsche Identität ist nicht nötig; auch erfundene persönliche Eigenschaften können das Opfer irreführen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Daniel bietet Lena im Internet sein gebrauchtes Fahrrad an. Obwohl er nicht Paul ist, schreibt er ihr, er sei ihr früherer Schulfreund Paul. Lena glaubt dieser Nachricht und hält Daniel deshalb für Paul.
Trifft „Irreführung über Beteiligte“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIrrtum beim OpferLenas Vorstellung von Daniels Identität stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein.
- 2erfülltBezug auf Identität oder Eigenschaft einer beteiligten PersonDie Fehlvorstellung betrifft die Identität des am angebotenen Geschäft beteiligten Verkäufers.
- 3erfülltHervorrufen oder Aufrechterhalten durch den TäterDaniels Nachricht verursacht Lenas Fehlvorstellung.
Daniel bietet Lena im Internet ein Fahrrad an. Obwohl der Rahmen aus Stahl besteht, schreibt er ihr, er bestehe aus Aluminium. Lena glaubt dieser Nachricht und hält den Rahmen deshalb für einen Aluminiumrahmen.
Trifft „Irreführung über Beteiligte“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltIrrtum beim OpferLenas Vorstellung vom Material des Rahmens stimmt nicht mit der Wirklichkeit überein.
- 2fehltBezug auf Identität oder Eigenschaft einer beteiligten PersonDie Fehlvorstellung betrifft eine Sache und keine beteiligte Person.
- 3erfülltHervorrufen oder Aufrechterhalten durch den TäterDaniels Nachricht verursacht Lenas Fehlvorstellung.
Typische Fehler
FehlerAus der Irreführung über einen Beteiligten wird unmittelbar auf einen vollendeten Betrug geschlossen.
RichtigEin vollendeter Betrug setzt darüber hinaus unter anderem einen Vermögensschaden und die Absicht rechtswidriger Bereicherung voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema