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Intimsphäre

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG · Öffentliches Recht

Die Intimsphäre bezeichnet den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, der die innersten persönlichen Angelegenheiten des Menschen umfasst, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Ob Sexualität, Gesundheit, Tagebuchaufzeichnungen oder familiäre Geheimnisse diesem Bereich zuzuordnen sind, hängt vom konkreten Inhalt und Kontext, insbesondere von Art und Intensität des Sozialbezugs, ab. Der Kernbereich ist einem staatlichen Eingriff schlechthin unzugänglich, ohne dass eine Abwägung mit entgegenstehenden Interessen stattfindet.

Merksatz

Tagebuchaufzeichnungen sind nicht automatisch absolut geschützt; entscheidend sind ihr Inhalt und Kontext.

Was trennt Intimsphäre und Privatsphäre?Die Intimsphäre bildet den unantastbaren Kern. Für die übrige Privatsphäre ist dagegen eine Abwägung möglich.
Intimsphäre
Übrige Privatsphäre
Geschützter Bereich
Innerste persönliche Angelegenheiten
Privates Leben außerhalb des unantastbaren Kerns
Abwägung
Keine Abwägung mit Gegeninteressen
Abwägung mit Gegeninteressen möglich

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea schreibt in einem Tagebuch 1ausschließlich über ihre tiefsten Ängste und ihre Schamgefühle. 2Sie bewahrt es verschlossen auf und will die Einträge mit niemandem teilen.

Trifft „Intimsphäre“ hier zu?

„Intimsphäre“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Innerste persönliche Angelegenheit
    Die Einträge betreffen unmittelbar Leas innerstes Gefühlsleben.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
    Lea möchte die Aufzeichnungen ausschließlich für sich behalten.
    erfüllt
BFall B

Lea notiert in einem Tagebuch lediglich, wann sie aufsteht, welche Zimmer sie aufräumt und wann sie ins Bett geht. 2Sie bewahrt es verschlossen auf und will die Einträge mit niemandem teilen.

Trifft „Intimsphäre“ hier zu?

„Intimsphäre“ trifft nicht zu.Es fehlt: Innerste persönliche Angelegenheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Innerste persönliche Angelegenheit
    Die Einträge beschreiben nur alltägliche Abläufe und betreffen nicht Leas innersten persönlichen Lebensbereich.
    fehlt
  2. 2
    Nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
    Lea möchte auch diese Aufzeichnungen ausschließlich für sich behalten.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Eingriff in den festgestellten Kernbereich wird wegen besonders gewichtiger staatlicher Interessen für zulässig gehalten.

RichtigSteht die Zugehörigkeit zum Kernbereich fest, ist eine Rechtfertigung durch Abwägung mit staatlichen Interessen ausgeschlossen.

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