Definitionen
Inverkehrbringen
§ 2 Abs. 1 Nr. 15 ProdSG · ZivilrechtInverkehrbringen ist die erste Abgabe eines Produkts auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Die Abgabe kann gegen Bezahlung oder kostenlos erfolgen und muss dem weiteren Vertrieb, dem Verbrauch oder der Verwendung dienen.
Entscheidend ist die erste geschäftliche Abgabe des einzelnen Produkts auf dem Unionsmarkt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Unternehmen in Deutschland hat eine neue Bohrmaschine hergestellt, die bisher weder verkauft noch abgegeben wurde. Es verkauft und übergibt sie an einen Baumarkt in Leipzig. Der Baumarkt kauft sie für den Verkauf an seine Kunden.
Trifft „Inverkehrbringen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbgabe eines ProduktsDie hergestellte Bohrmaschine wird an den Baumarkt abgegeben.
- 2erfülltErstmaligkeitDie Abgabe an den Baumarkt ist die erste Abgabe dieser konkreten Maschine.
- 3erfülltUnionsmarktDie Maschine wird auf dem deutschen und damit auf dem Unionsmarkt abgegeben.
- 4erfülltGeschäftstätigkeitDas Unternehmen verkauft die von ihm hergestellte Maschine im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit.
- 5erfülltVertrieb, Verbrauch oder VerwendungDie Abgabe dient dem weiteren Vertrieb der Maschine.
Ein Baumarkt in Leipzig hat eine Bohrmaschine von einem deutschen Werkzeughersteller gekauft und erhalten. Nun verkauft und übergibt der Baumarkt diese unveränderte Maschine an eine Kundin in Leipzig. Die Kundin kauft sie, um damit zu Hause Regale anzubringen.
Trifft „Inverkehrbringen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbgabe eines ProduktsDer Baumarkt gibt die Bohrmaschine an die Kundin ab.
- 2fehltErstmaligkeitDieselbe Maschine wurde bereits vom deutschen Hersteller an den Baumarkt abgegeben.
- 3erfülltUnionsmarktAuch diese Abgabe erfolgt auf dem Unionsmarkt.
- 4erfülltGeschäftstätigkeitDer Baumarkt handelt beim Verkauf im Rahmen seines Geschäftsbetriebs.
- 5erfülltVertrieb, Verbrauch oder VerwendungDie Maschine wird zur Verwendung durch die Kundin abgegeben.
Typische Fehler
FehlerJeden gewerblichen Weiterverkauf innerhalb der EU als erneutes Inverkehrbringen behandeln.
RichtigWurde das konkrete Produkt bereits auf dem Unionsmarkt bereitgestellt, ist ein späterer Weiterverkauf desselben unveränderten Produkts kein erneutes Inverkehrbringen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata