Definitionen
Isolierte Anfechtbarkeit bezeichnet die prozessuale Möglichkeit, einen unselbstständigen Teil eines Verwaltungsakts, insbesondere eine belastende Nebenbestimmung (Bedingung, Befristung, Auflage), ohne gleichzeitige Anfechtung des begünstigenden Hauptverwaltungsakts mit der Anfechtungsklage anzugreifen. Gegen belastende Nebenbestimmungen ist sie grundsätzlich statthaft, sofern eine isolierte Aufhebbarkeit nicht offenkundig von vornherein ausscheidet. Ob der angegriffene Teil tatsächlich abtrennbar und isoliert aufzuheben ist, wird grundsätzlich erst in der Begründetheit geprüft.
Die tatsächliche Abtrennbarkeit einer Nebenbestimmung gehört grundsätzlich erst in die Begründetheit.
- 1Zulässigkeit: StatthaftigkeitGrundsätzlich statthaft, sofern eine isolierte Aufhebung nicht offenkundig von vornherein ausscheidet.
- 2BegründetheitErst hier wird grundsätzlich geprüft, ob der angegriffene Teil tatsächlich abtrennbar und isoliert aufzuheben ist.
- 1Zulässigkeit: Statthaftigkeit Grundsätzlich statthaft, sofern eine isolierte Aufhebung nicht offenkundig von vornherein ausscheidet.
- 2Begründetheit Erst hier wird grundsätzlich geprüft, ob der angegriffene Teil tatsächlich abtrennbar und isoliert aufzuheben ist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Behörde erlaubt Mara den Anbau eines Wintergartens an ihr Haus. Zusätzlich verpflichtet sie Mara, einen weit entfernten städtischen Parkplatz wöchentlich zu reinigen. Mara klagt beim Verwaltungsgericht und beantragt nur die Aufhebung dieser zusätzlichen Pflicht; die Erlaubnis für den Anbau will sie behalten.
Trifft „Isolierte Anfechtbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnselbstständiger Teil eines VerwaltungsaktsDie zusätzliche Reinigungspflicht ist eine Auflage zur Baugenehmigung.
- 2erfülltKeine gleichzeitige Anfechtung des HauptverwaltungsaktsMara beschränkt ihren Antrag auf die Reinigungspflicht und greift die Baugenehmigung selbst nicht an.
- 3erfülltAngriff mit der AnfechtungsklageDas auf die gerichtliche Aufhebung der Auflage gerichtete Begehren wird mit der Anfechtungsklage verfolgt.
- 4erfülltIsolierte Aufhebung nicht offenkundig ausgeschlossenDie sachfremde Reinigungspflicht lässt sich von der Erlaubnis für den Wintergarten trennen.
Wegen konkreter Bedrohungen erhält Paul die Erlaubnis, eine scharfe Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu tragen. Die Behörde begrenzt diese Erlaubnis auf drei Jahre. Für diese Erlaubnis schreibt das Gesetz eine Höchstdauer von drei Jahren vor. Paul klagt beim Verwaltungsgericht und beantragt nur die Aufhebung der zeitlichen Begrenzung; die Erlaubnis will er behalten.
Trifft „Isolierte Anfechtbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltUnselbstständiger Teil eines VerwaltungsaktsDie zeitliche Begrenzung ist eine Befristung der Erlaubnis.
- 2erfülltKeine gleichzeitige Anfechtung des HauptverwaltungsaktsPaul greift ausschließlich die Befristung an und will die Erlaubnis selbst erhalten.
- 3erfülltAngriff mit der AnfechtungsklagePaul verfolgt sein Aufhebungsbegehren mit einer Anfechtungsklage.
- 4fehltIsolierte Aufhebung nicht offenkundig ausgeschlossenDie zwingende Höchstdauer nach § 10 Abs. 4 WaffG schließt eine vollständig unbefristete Erlaubnis und damit die isolierte Aufhebung der Befristung offenkundig aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema