Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen

Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung

§ 113 IV StGB · Strafrecht

Ein Irrtum nach § 113 Abs. 4 StGB liegt vor, wenn der Täter bei einer Widerstandshandlung nach § 113 StGB eine tatsächlich rechtmäßige Diensthandlung für rechtswidrig hält. War der Irrtum unvermeidbar und war dem Täter nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, ist die Tat nicht nach § 113 StGB strafbar; war ihm dies zumutbar, kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 StGB) oder von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen. War der Irrtum vermeidbar, kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 StGB) oder nur bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen.

Merksatz

Ein unvermeidbarer Irrtum schließt die Strafbarkeit nach § 113 StGB nicht automatisch aus.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hält eine uniformierte Polizistin Paul an und fordert ihn auf, seinen Führerschein zu zeigen. 3Paul glaubt, die Polizei dürfe ohne vorherigen Verkehrsverstoß keinen Führerschein verlangen. 1Er stößt die Polizistin kräftig zur Seite, um die Kontrolle zu verhindern.

Trifft „Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ hier zu?

„Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerstandshandlung nach § 113 StGB
    Paul setzt körperliche Gewalt ein, um die Durchführung der Kontrolle zu verhindern.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv rechtmäßige Diensthandlung
    Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei auch ohne vorherigen Verkehrsverstoß das Vorzeigen des Führerscheins verlangen.
    erfüllt
  3. 3
    Irrige Annahme der Rechtswidrigkeit
    Paul hält die tatsächlich erlaubte Aufforderung irrtümlich für unzulässig.
    erfüllt
BFall B

2Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hält eine uniformierte Polizistin Paul an und fordert ihn auf, seinen Führerschein zu zeigen. Paul weiß, dass die Polizei auch ohne vorherigen Verkehrsverstoß seinen Führerschein verlangen darf. 1Er stößt die Polizistin kräftig zur Seite, um die Kontrolle zu verhindern.

Trifft „Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ hier zu?

„Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Irrige Annahme der Rechtswidrigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Widerstandshandlung nach § 113 StGB
    Paul setzt körperliche Gewalt ein, um die Durchführung der Kontrolle zu verhindern.
    erfüllt
  2. 2
    Objektiv rechtmäßige Diensthandlung
    Die Aufforderung zum Vorzeigen des Führerscheins ist im Rahmen dieser Kontrolle rechtmäßig.
    erfüllt
  3. 3
    Irrige Annahme der Rechtswidrigkeit
    Paul kennt die Befugnis der Polizistin und hält die Aufforderung nicht für rechtswidrig.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einem vermeidbaren Irrtum wird ein Absehen von Bestrafung unabhängig vom Schuldumfang für zulässig gehalten.

RichtigBei vermeidbarem Irrtum darf das Gericht nur bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen; eine Strafmilderung setzt geringe Schuld dagegen nicht voraus.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.