Definitionen
Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung
§ 113 IV StGB · StrafrechtEin Irrtum nach § 113 Abs. 4 StGB liegt vor, wenn der Täter bei einer Widerstandshandlung nach § 113 StGB eine tatsächlich rechtmäßige Diensthandlung für rechtswidrig hält. War der Irrtum unvermeidbar und war dem Täter nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, ist die Tat nicht nach § 113 StGB strafbar; war ihm dies zumutbar, kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 StGB) oder von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen. War der Irrtum vermeidbar, kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2 StGB) oder nur bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen.
Ein unvermeidbarer Irrtum schließt die Strafbarkeit nach § 113 StGB nicht automatisch aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hält eine uniformierte Polizistin Paul an und fordert ihn auf, seinen Führerschein zu zeigen. 3Paul glaubt, die Polizei dürfe ohne vorherigen Verkehrsverstoß keinen Führerschein verlangen. 1Er stößt die Polizistin kräftig zur Seite, um die Kontrolle zu verhindern.
Trifft „Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWiderstandshandlung nach § 113 StGBPaul setzt körperliche Gewalt ein, um die Durchführung der Kontrolle zu verhindern.
- 2erfülltObjektiv rechtmäßige DiensthandlungBei einer allgemeinen Verkehrskontrolle darf die Polizei auch ohne vorherigen Verkehrsverstoß das Vorzeigen des Führerscheins verlangen.
- 3erfülltIrrige Annahme der RechtswidrigkeitPaul hält die tatsächlich erlaubte Aufforderung irrtümlich für unzulässig.
2Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hält eine uniformierte Polizistin Paul an und fordert ihn auf, seinen Führerschein zu zeigen. Paul weiß, dass die Polizei auch ohne vorherigen Verkehrsverstoß seinen Führerschein verlangen darf. 1Er stößt die Polizistin kräftig zur Seite, um die Kontrolle zu verhindern.
Trifft „Irrtum über die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltWiderstandshandlung nach § 113 StGBPaul setzt körperliche Gewalt ein, um die Durchführung der Kontrolle zu verhindern.
- 2erfülltObjektiv rechtmäßige DiensthandlungDie Aufforderung zum Vorzeigen des Führerscheins ist im Rahmen dieser Kontrolle rechtmäßig.
- 3fehltIrrige Annahme der RechtswidrigkeitPaul kennt die Befugnis der Polizistin und hält die Aufforderung nicht für rechtswidrig.
Typische Fehler
FehlerBei einem vermeidbaren Irrtum wird ein Absehen von Bestrafung unabhängig vom Schuldumfang für zulässig gehalten.
RichtigBei vermeidbarem Irrtum darf das Gericht nur bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach § 113 StGB absehen; eine Strafmilderung setzt geringe Schuld dagegen nicht voraus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata