Definitionen
Inventarpflicht
§ 1994 BGB · ZivilrechtDie Inventarpflicht bezeichnet die Obliegenheit des Erben, auf Verlangen des Nachlassgläubigers innerhalb einer vom Nachlassgericht gesetzten Frist ein vollständiges Verzeichnis der zur Erbschaft gehörenden Gegenstände und Verbindlichkeiten (Inventar) zu errichten; versäumt der Erbe die Frist, haftet er den Nachlassgläubigern unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen.
Die Inventarpflicht ist keine einklagbare Leistungspflicht, sondern eine Obliegenheit zur Vermeidung unbeschränkter Erbenhaftung.
- FristsetzungGericht setzt die InventarfristAuf Gläubigerantrag bestimmt das Nachlassgericht, bis wann der Erbe das Inventar errichten muss.
- FristablaufOhne Inventar: unbeschränkte HaftungFehlt das Inventar bei Fristablauf, haftet der Erbe für Nachlassschulden auch mit seinem eigenen Vermögen.
- Gericht setzt die Inventarfrist Auf Gläubigerantrag bestimmt das Nachlassgericht, bis wann der Erbe das Inventar errichten muss.
- Ohne Inventar: unbeschränkte Haftung Fehlt das Inventar bei Fristablauf, haftet der Erbe für Nachlassschulden auch mit seinem eigenen Vermögen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Nina ist Alleinerbin ihrer Mutter. 2Paul hatte der Mutter 800 Euro geliehen; das Geld wurde ihm noch nicht zurückgezahlt. Paul beantragt mit dem Vertrag und einem Kontoauszug beim Nachlassgericht eine Frist für Nina. 3Das Gericht setzt Nina eine Frist von zwei Monaten zur Einreichung einer vollständigen Liste der geerbten Gegenstände und Schulden.
Trifft „Inventarpflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErbenstellungNina ist als Erbin Adressatin der Obliegenheit.
- 2erfülltAntrag eines NachlassgläubigersPaul hat eine Forderung gegen den Nachlass und beantragt unter Vorlage von Belegen die gerichtliche Fristsetzung.
- 3erfülltGerichtlich gesetzte Frist zur InventarerrichtungDas Nachlassgericht hat Nina eine Frist zur Einreichung des vollständigen Nachlassverzeichnisses gesetzt.
1Nina ist Alleinerbin ihrer Mutter. 2Paul hatte der Mutter 800 Euro geliehen; das Geld wurde ihm noch nicht zurückgezahlt. Paul beantragt mit dem Vertrag und einem Kontoauszug beim Nachlassgericht eine Frist für Nina zur Einreichung einer vollständigen Liste der geerbten Gegenstände und Schulden. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden.
Trifft „Inventarpflicht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErbenstellungNina ist als Erbin die mögliche Adressatin der Obliegenheit.
- 2erfülltAntrag eines NachlassgläubigersPaul hat eine Forderung gegen den Nachlass und beantragt unter Vorlage von Belegen die gerichtliche Fristsetzung.
- 3fehltGerichtlich gesetzte Frist zur InventarerrichtungDer Antrag allein begründet noch keine gerichtliche Inventarfrist.
Typische Fehler
FehlerEine vom Gläubiger selbst gesetzte Frist wird wie eine gerichtliche Inventarfrist behandelt.
RichtigDie maßgebliche Frist legt das Nachlassgericht auf Antrag eines Nachlassgläubigers fest.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema