Definitionen
Informationelle Selbstbestimmung
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; BVerfGE 65, 1 · Öffentliches RechtDas Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Grundrecht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es schützt insbesondere vor staatlicher Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe dieser Daten und begründet staatliche Schutzpflichten gegenüber Gefährdungen durch Private. Staatliche Beschränkungen bedürfen einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein.
Das Grundrecht schützt Selbstbestimmung über Daten, verbietet aber nicht jeden staatlichen Umgang mit ihnen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Stadtverwaltung erfährt von einem Nachbarn 1den vollständigen Namen und die Wohnanschrift der Einwohnerin Lea. Ohne Leas Wissen 2speichert die Verwaltung diese Angaben in einer Datei.
Trifft „Informationelle Selbstbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPersonenbezug der DatenName und Wohnanschrift beziehen sich auf eine bestimmte natürliche Person.
- 2erfülltErhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe von DatenDie Verwaltung speichert die personenbezogenen Angaben ohne Leas Wissen, sodass der grundrechtliche Schutzbereich betroffen ist.
Eine Stadtverwaltung liest an einer öffentlichen Wetterstation die tägliche Höchsttemperatur ab. 2Sie speichert ausschließlich die Temperaturwerte ohne Angaben über Personen in einer Datei.
Trifft „Informationelle Selbstbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltPersonenbezug der DatenDie reinen Wetterdaten beziehen sich auf keine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person.
- 2erfülltErhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe von DatenDie Verwaltung speichert Daten, auch wenn diese keinen Personenbezug haben.
Typische Fehler
FehlerDer Schutz wird auf besonders sensible oder geheime Angaben beschränkt.
RichtigAuch alltägliche Angaben wie Name und Wohnanschrift sind geschützt; entscheidend ist der Personenbezug.
FehlerJede staatliche Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung wird für verfassungswidrig gehalten.
RichtigAuch ohne Einwilligung können staatliche Beschränkungen auf verfassungsmäßiger gesetzlicher Grundlage zulässig sein, wenn sie verhältnismäßig sind.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata