Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen

Inhaberpapier

§ 793 BGB · Zivilrecht

Ein Inhaberpapier ist ein Wertpapier, bei dem der Aussteller verspricht, an den jeweiligen Inhaber der Urkunde zu leisten; der Inhaber kann die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, er ist zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt (§ 793 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht verfügungsberechtigten Inhaber befreit (§ 793 Abs. 1 S. 2 BGB); der Besitz des Papiers vermittelt somit grundsätzlich die formelle Legitimation, begründet aber nicht schon die materielle Berechtigung.

Merksatz

Urkundenbesitz legitimiert grundsätzlich, macht aber nicht jeden Besitzer zum Berechtigten.

Wen legitimiert die Urkunde?Beim Inhaberpapier steht der Urkundenbesitz im Vordergrund, beim Rektapapier die Stellung als benannter Gläubiger oder dessen Rechtsnachfolger.
Inhaberpapier
Rektapapier
Leistungsadressat
Jeweiliger Urkundeninhaber.
Benannter Gläubiger oder dessen Rechtsnachfolger.
Legitimation
Grundsätzlich durch den Besitz der Urkunde.
Urkundenbesitz allein genügt nicht; die Gläubigerstellung muss hinzukommen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Nord GmbH übergibt Lea gegen Zahlung von 1.000 Euro ein von der Geschäftsführerin für die GmbH unterschriebenes Original. 2Darin verspricht die GmbH, nach einem Jahr 1.000 Euro 3an die Person zu zahlen, die das Original besitzt. 1Die Zahlung kann nur gegen Vorlage und Rückgabe dieses Originals verlangt werden.

Trifft „Inhaberpapier“ hier zu?

„Inhaberpapier“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wertpapiereigenschaft
    Der Zahlungsanspruch ist so mit dem Papier verbunden, dass er nur mithilfe des Originals geltend gemacht werden kann.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungsversprechen des Ausstellers
    Die ausstellende GmbH verpflichtet sich selbst zur Zahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Leistung an den jeweiligen Urkundeninhaber
    Das Versprechen richtet sich an den jeweiligen Besitzer des Originals und nicht an eine bestimmte Person.
    erfüllt
BFall B

Die Nord GmbH übergibt Lea gegen Zahlung von 1.000 Euro ein von der Geschäftsführerin für die GmbH unterschriebenes Original. 2Darin verspricht die GmbH, nach einem Jahr 1.000 Euro an die namentlich bezeichnete Lea oder eine Person zu zahlen, der Lea ihren Zahlungsanspruch übertragen hat. 1Die Zahlung kann nur gegen Vorlage und Rückgabe dieses Originals verlangt werden.

Trifft „Inhaberpapier“ hier zu?

„Inhaberpapier“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistung an den jeweiligen Urkundeninhaber

An der Definition geprüft

  1. 1
    Wertpapiereigenschaft
    Auch hier ist das Original für die Geltendmachung des Zahlungsanspruchs erforderlich.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungsversprechen des Ausstellers
    Die ausstellende GmbH verpflichtet sich selbst zur Zahlung.
    erfüllt
  3. 3
    Leistung an den jeweiligen Urkundeninhaber
    Das Versprechen richtet sich an Lea und ihre Rechtsnachfolger, nicht allein an den jeweiligen Besitzer des Originals.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEine Zahlung an einen nicht verfügungsberechtigten Inhaber wird stets als unwirksam gegenüber dem Berechtigten behandelt.

RichtigDer Aussteller kann grundsätzlich auch durch Zahlung an einen nicht verfügungsberechtigten Inhaber von seiner Verpflichtung frei werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.