Definitionen
Informationsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 GG · Öffentliches RechtDie Informationsfreiheit gewährleistet das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten; allgemein zugänglich ist eine Quelle, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis Informationen zu vermitteln.
Die bloße Möglichkeit, eine Information zu lesen, macht ihre Quelle noch nicht allgemein zugänglich.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara liest auf der frei aufrufbaren Internetseite eines Vereins einen Bericht über dessen Sommerfest. Der Verein stellt den Bericht dort für alle interessierten Personen bereit.
Trifft „Informationsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnische Eignung zur InformationsvermittlungDie Internetseite kann Informationen in lesbarer Form vermitteln.
- 2erfülltBestimmung für einen individuell nicht bestimmbaren PersonenkreisDer Verein richtet den Bericht an einen offenen und nicht individuell abgegrenzten Leserkreis.
- 3erfülltAufnahme von InformationenDurch das Lesen nimmt Mara Informationen über das Sommerfest auf.
Mara liest einen persönlichen Brief ihrer Schwester über deren Urlaub. Ihre Schwester hat den Brief ausschließlich für Mara geschrieben.
Trifft „Informationsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTechnische Eignung zur InformationsvermittlungEin lesbarer Brief kann Informationen vermitteln.
- 2fehltBestimmung für einen individuell nicht bestimmbaren PersonenkreisDer Brief ist ausschließlich für Mara und damit für eine individuell bestimmte Person vorgesehen.
- 3erfülltAufnahme von InformationenDurch das Lesen nimmt Mara Informationen über den Urlaub auf.
Typische Fehler
FehlerKostenpflichtige Zeitungen oder Internetangebote werden allein wegen ihres Preises aus dem Schutzbereich ausgeschlossen.
RichtigAuch kostenpflichtige Quellen können geschützt sein, wenn sie technisch zur Informationsvermittlung geeignet und für einen individuell nicht bestimmbaren Personenkreis vorgesehen sind.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema