Definitionen
Inhaltskontrolle
§§ 307–309 BGB · ZivilrechtDie Inhaltskontrolle ist die gerichtliche Überprüfung vorformulierter Vertragsbedingungen daraufhin, ob sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die inhaltliche Angemessenheitskontrolle erfasst grundsätzlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von Rechtsvorschriften abweichen oder diese ergänzen. Bloße Leistungsbeschreibungen, Hauptpreisabreden und rein deklaratorische Klauseln unterliegen grundsätzlich nur der Kontrolle auf Klarheit und Verständlichkeit.
Klare Klauseln können trotzdem unangemessen benachteiligen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Eine Fahrradwerkstatt legt allen Kunden dasselbe von ihr vorformulierte Auftragsformular vor. 4Darin steht, dass sie keine von ihren Mitarbeitern verursachten Schäden am Fahrrad ersetzt. Über den Text kann die Kundin nicht verhandeln. Nach einer Beschädigung ihres Fahrrads 1prüft ein Gericht, 3ob diese Regel die Kundin gegenüber der Werkstatt übermäßig belastet.
Trifft „Inhaltskontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche ÜberprüfungDie Überprüfung erfolgt durch ein Gericht.
- 2erfülltVorformulierte VertragsbedingungenDie Werkstatt stellt einen vorab formulierten Text für zahlreiche Verträge.
- 3erfülltPrüfung auf unangemessene BenachteiligungDas Gericht untersucht die inhaltliche Benachteiligung der Kundin.
- 4erfülltKontrollfähiger KlauselinhaltDie Regel schränkt die gesetzliche Haftung der Werkstatt ein und ist daher inhaltlich überprüfbar.
2Eine Fahrradwerkstatt legt allen Kunden dasselbe von ihr vorformulierte Auftragsformular vor. 4Darin steht, dass sie keine von ihren Mitarbeitern verursachten Schäden am Fahrrad ersetzt. Über den Text kann die Kundin nicht verhandeln. Nach einer Beschädigung ihres Fahrrads 1prüft ein Gericht ausschließlich, ob die Werkstatt auf das Formular hingewiesen hatte, die Kundin es vor Vertragsschluss lesen konnte und sie mit seiner Verwendung einverstanden war.
Trifft „Inhaltskontrolle“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGerichtliche ÜberprüfungDie Überprüfung erfolgt durch ein Gericht.
- 2erfülltVorformulierte VertragsbedingungenDie Werkstatt stellt einen vorab formulierten Text für zahlreiche Verträge.
- 3fehltPrüfung auf unangemessene BenachteiligungDas Gericht prüft nur die Einbeziehung des Formulars, nicht die Angemessenheit seines Inhalts.
- 4erfülltKontrollfähiger KlauselinhaltDie Haftungsbeschränkung wäre inhaltlich überprüfbar, auch wenn das Gericht hier nur ihre Einbeziehung untersucht.
Typische Fehler
FehlerBei Hauptpreisabreden wird auch die Prüfung auf Klarheit und Verständlichkeit ausgeschlossen.
RichtigHauptpreisabreden unterliegen grundsätzlich weiterhin der Transparenzkontrolle.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema