Definitionen
Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)
Art. 263 Abs. 4 AEUV · Öffentliches RechtEine natürliche oder juristische Person ist von einem nicht an sie gerichteten Unionsrechtsakt individuell betroffen, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten der Maßnahme.
Entscheidend ist die besondere Stellung der Person gegenüber allen anderen, nicht die Schwere ihrer Belastung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Die Alpha GmbH hat von einem Mitgliedstaat einen Zuschuss erhalten. 2Die EU-Kommission richtet einen Beschluss an diesen Staat und verlangt darin, 3den Zuschuss von der namentlich genannten Alpha GmbH zurückzufordern.
Trifft „Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche oder juristische PersonEine GmbH ist eine juristische Person.
- 2erfülltNicht an diese Person gerichteter UnionsrechtsaktDer Beschluss ist an den Mitgliedstaat und nicht an die Alpha GmbH gerichtet.
- 3erfülltIndividualisierung durch persönliche Eigenschaften oder besondere UmständeAls Empfängerin des konkret zurückzufordernden Zuschusses ist die Alpha GmbH wie eine Adressatin individualisiert.
1Die Beta GmbH importiert Clementinen aus Nicht-EU-Staaten. 2Eine neue EU-Verordnung erhöht den Einfuhrzoll auf Clementinen für sämtliche Unternehmen, die diese Früchte jetzt oder künftig einführen.
Trifft „Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNatürliche oder juristische PersonEine GmbH ist eine juristische Person.
- 2erfülltNicht an diese Person gerichteter UnionsrechtsaktDie Verordnung gilt allgemein und ist nicht an die Beta GmbH gerichtet.
- 3fehltIndividualisierung durch persönliche Eigenschaften oder besondere UmständeDie Beta GmbH ist nur als Mitglied eines für weitere Importeure offenen Personenkreises betroffen.
Typische Fehler
FehlerAus der Zugehörigkeit zu einer betroffenen Berufsgruppe wird bereits auf individuelle Betroffenheit geschlossen.
RichtigDie Zugehörigkeit zu einer offenen Berufsgruppe genügt für sich genommen nicht; erforderlich sind persönliche Eigenschaften oder besondere Umstände, die wie beim Adressaten individualisieren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata