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Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)

Art. 263 Abs. 4 AEUV · Öffentliches Recht

Eine natürliche oder juristische Person ist von einem nicht an sie gerichteten Unionsrechtsakt individuell betroffen, wenn dieser sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten der Maßnahme.

Merksatz

Entscheidend ist die besondere Stellung der Person gegenüber allen anderen, nicht die Schwere ihrer Belastung.

Individuell oder unmittelbar betroffen?Links geht es um die besondere Stellung der Person, rechts um die unmittelbare Wirkung auf ihre Rechtsstellung.
Individuelle Betroffenheit
Unmittelbare Betroffenheit
Prüffrage
Hebt der Rechtsakt die Person wie einen Adressaten aus dem Kreis aller übrigen Personen heraus?
Wirkt der Rechtsakt unmittelbar auf die Rechtsstellung der Person?
Entscheidender Umstand
Persönliche Eigenschaften oder besondere, individualisierende Umstände.
Den für die Durchführung zuständigen Stellen bleibt grundsätzlich kein Entscheidungsspielraum.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Die Alpha GmbH hat von einem Mitgliedstaat einen Zuschuss erhalten. 2Die EU-Kommission richtet einen Beschluss an diesen Staat und verlangt darin, 3den Zuschuss von der namentlich genannten Alpha GmbH zurückzufordern.

Trifft „Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ hier zu?

„Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche oder juristische Person
    Eine GmbH ist eine juristische Person.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht an diese Person gerichteter Unionsrechtsakt
    Der Beschluss ist an den Mitgliedstaat und nicht an die Alpha GmbH gerichtet.
    erfüllt
  3. 3
    Individualisierung durch persönliche Eigenschaften oder besondere Umstände
    Als Empfängerin des konkret zurückzufordernden Zuschusses ist die Alpha GmbH wie eine Adressatin individualisiert.
    erfüllt
BFall B

1Die Beta GmbH importiert Clementinen aus Nicht-EU-Staaten. 2Eine neue EU-Verordnung erhöht den Einfuhrzoll auf Clementinen für sämtliche Unternehmen, die diese Früchte jetzt oder künftig einführen.

Trifft „Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ hier zu?

„Individuelle Betroffenheit (Plaumann-Formel)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Individualisierung durch persönliche Eigenschaften oder besondere Umstände

An der Definition geprüft

  1. 1
    Natürliche oder juristische Person
    Eine GmbH ist eine juristische Person.
    erfüllt
  2. 2
    Nicht an diese Person gerichteter Unionsrechtsakt
    Die Verordnung gilt allgemein und ist nicht an die Beta GmbH gerichtet.
    erfüllt
  3. 3
    Individualisierung durch persönliche Eigenschaften oder besondere Umstände
    Die Beta GmbH ist nur als Mitglied eines für weitere Importeure offenen Personenkreises betroffen.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerAus der Zugehörigkeit zu einer betroffenen Berufsgruppe wird bereits auf individuelle Betroffenheit geschlossen.

RichtigDie Zugehörigkeit zu einer offenen Berufsgruppe genügt für sich genommen nicht; erforderlich sind persönliche Eigenschaften oder besondere Umstände, die wie beim Adressaten individualisieren.

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