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Individualschützender Charakter

§ 823 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Eine Norm hat individualschützenden Charakter, wenn sie nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit dient, sondern zumindest auch dazu bestimmt ist, den Einzelnen in seinen Interessen zu schützen; dies ist insbesondere im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB Voraussetzung dafür, dass die verletzte Norm als Schutzgesetz qualifiziert werden kann.

Merksatz

Einzelinteressen müssen zum Schutzzweck gehören; bloße Vorteile durch den Schutz der Allgemeinheit genügen nicht.

Wo steht der Individualschutz in der Prüfung?Vereinfachter Anspruchsaufbau zu § 823 Abs. 2 BGB. Hervorgehoben ist die Schutzgesetzprüfung, zu der der individualschützende Charakter gehört.
  1. 1
    Schutzgesetz und Schutzbereich
    Schützt die Norm zumindest auch Einzelinteressen und erfasst dieser Schutz die betroffene Person und den Schaden?
  2. 2
    Verstoß gegen das Schutzgesetz
    Sind die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Schutznorm erfüllt?
  3. 3
    Rechtswidrigkeit
    Greift kein Rechtfertigungsgrund ein?
  4. 4
    Verschulden
    Liegt das für den Anspruch erforderliche Verschulden vor?
  5. 5
    Schaden und Zurechnung
    Ist ein Schaden entstanden, der auf dem Verstoß beruht und vom Schutzzweck erfasst wird?
  1. 1
    Schutzgesetz und Schutzbereich Schützt die Norm zumindest auch Einzelinteressen und erfasst dieser Schutz die betroffene Person und den Schaden?
  2. 2
    Verstoß gegen das Schutzgesetz Sind die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Schutznorm erfüllt?
  3. 3
    Rechtswidrigkeit Greift kein Rechtfertigungsgrund ein?
  4. 4
    Verschulden Liegt das für den Anspruch erforderliche Verschulden vor?
  5. 5
    Schaden und Zurechnung Ist ein Schaden entstanden, der auf dem Verstoß beruht und vom Schutzzweck erfasst wird?
Individualschützender Charakter

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Timo zerkratzt absichtlich den Lack eines Autos, das Lea gehört. Lea hat ihm das nicht erlaubt.

Trifft „Individualschützender Charakter“ hier zu?

„Individualschützender Charakter“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schutz als Normzweck
    Das Verbot der Sachbeschädigung aus § 303 Abs. 1 StGB bezweckt den Schutz fremden Eigentums.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz individueller Interessen
    Die Strafvorschrift schützt mit dem Eigentum ein individuelles Interesse der Eigentümerin Lea.
    erfüllt
BFall B

1Die Bundesregierung richtet eine wirtschaftspolitische Maßnahme an den gesetzlichen Zielen stabiler Preise und vieler Arbeitsplätze aus. Mila rechnet dadurch mit mehr Aufträgen für ihren Betrieb.

Trifft „Individualschützender Charakter“ hier zu?

„Individualschützender Charakter“ trifft nicht zu.Es fehlt: Schutz individueller Interessen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Schutz als Normzweck
    Die Vorgaben des § 1 StabG dienen der Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
    erfüllt
  2. 2
    Schutz individueller Interessen
    § 1 StabG verfolgt gesamtwirtschaftliche Ziele und bezweckt nicht den Schutz individueller Erwerbsinteressen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine Norm wird allein deshalb als nicht individualschützend eingeordnet, weil sie zugleich der Allgemeinheit dient.

RichtigIndividualschutz muss nicht der einzige Zweck sein; daneben darf die Norm auch Allgemeininteressen verfolgen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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