Definitionen
Inhalts- und Schrankenbestimmung
Art. 14 I 2 GG · Öffentliches RechtEine Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ist eine generell-abstrakte gesetzliche Regelung, die Rechte und Pflichten des Eigentümers für die Zukunft festlegt, indem sie den Inhalt des Eigentums normativ ausgestaltet oder dessen Grenzen bestimmt. Sie kann bestehende Eigentumspositionen auch beschränken oder beseitigen, ist aber nicht auf die gezielte Entziehung konkreter Eigentumspositionen zur hoheitlichen Güterbeschaffung für öffentliche Aufgaben gerichtet.
Ein Eigentumsverlust allein macht eine gesetzliche Regelung noch nicht zur Enteignung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Landesgesetz verbietet allen Grundstückseigentümern künftig, in festgesetzten Überschwemmungsgebieten neue Wohnhäuser auf ihren Grundstücken zu bauen. Die bisherigen Eigentümer behalten ihre Grundstücke. Weder der Staat noch Dritte erhalten Flächen oder andere Eigentumsrechte.
Trifft „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGenerell-abstrakte gesetzliche RegelungDas Gesetz erfasst allgemein alle Grundstückseigentümer und künftigen Bauvorhaben in den bezeichneten Gebieten.
- 2erfülltAusgestaltung der Eigentümerrechte und Eigentümerpflichten für die ZukunftDas Bauverbot begrenzt die künftige Nutzung des Grundeigentums.
- 3erfülltKeine gezielte Eigentumsentziehung zur hoheitlichen GüterbeschaffungDie Regelung begrenzt die Grundstücksnutzung, ohne Eigentumsrechte für öffentliche Aufgaben zu beschaffen.
1Ein Gesetz verpflichtet künftig alle Einwohner, nach einem Umzug ihre neue Anschrift bei der Meldebehörde anzugeben. Die Pflicht gilt für Mieter und Wohnungseigentümer gleichermaßen. 3Vermögensrechte werden dabei weder aufgehoben noch auf den Staat oder Dritte übertragen.
Trifft „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGenerell-abstrakte gesetzliche RegelungDas Gesetz regelt allgemein die Meldepflicht für künftige Umzüge.
- 2fehltAusgestaltung der Eigentümerrechte und Eigentümerpflichten für die ZukunftDie Meldepflicht betrifft Einwohner unabhängig von ihrer Eigentümerstellung und gestaltet keine Eigentumsrechte aus.
- 3erfülltKeine gezielte Eigentumsentziehung zur hoheitlichen GüterbeschaffungDie Meldepflicht bewirkt keinen Eigentumsentzug zur Beschaffung von Gütern für öffentliche Aufgaben.
Typische Fehler
FehlerJeder vollständige Verlust einer Eigentumsposition wird als Enteignung eingeordnet.
RichtigAuch eine Inhalts- und Schrankenbestimmung kann bestehende Eigentumspositionen beseitigen; für die Abgrenzung kommt es auf den gezielten Entzug zur hoheitlichen Güterbeschaffung an.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata