Definitionen
Hypothetischer Parteiwille
§§ 133, 157 BGB · ZivilrechtDer hypothetische Parteiwille ist der Wille, den die Parteien bei Kenntnis der Regelungslücke nach dem Gesamtzusammenhang und Zweck des Vertrages sowie nach Treu und Glauben vernünftigerweise gehabt hätten; er dient als Maßstab zur ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der Vertrag eine planwidrige Lücke aufweist.
Entscheidend ist, was beide redlicherweise vereinbart hätten, nicht was eine Partei nachträglich bevorzugt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Zahnärztin verkauft ihre Praxis und verpflichtet sich, zwei Jahre lang im Umkreis von zwei Kilometern keine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen. 1Die Klausel soll nach dem Vertrag den übernommenen Patientenstamm schützen; eine Anstellung in einer fremden Praxis wurde von beiden weder bedacht noch geregelt. Später möchte die Verkäuferin in der Zahnarztpraxis unmittelbar nebenan als Angestellte dieselben Patienten behandeln. 2Die Käuferin schlägt vor, die Beschränkung für dieselbe Dauer und denselben Umkreis auch auf diese Tätigkeit zu beziehen.
Trifft „Hypothetischer Parteiwille“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlanwidrige VertragslückeDie übersehene angestellte Tätigkeit gefährdet den vereinbarten Schutz des Patientenstamms ebenso wie eine eigene Praxis.
- 2erfülltGedachter Wille nach Vertragszusammenhang, Vertragszweck und Treu und GlaubenDie Ergänzung verwirklicht den vereinbarten Schutz, ohne die zeitlichen und räumlichen Grenzen zulasten der Verkäuferin auszuweiten.
Eine Zahnärztin verkauft ihre Praxis und verpflichtet sich, zwei Jahre lang im Umkreis von zwei Kilometern keine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen. 1Die Klausel soll nach dem Vertrag den übernommenen Patientenstamm schützen; eine Anstellung in einer fremden Praxis wurde von beiden weder bedacht noch geregelt. Später möchte die Verkäuferin in der Zahnarztpraxis unmittelbar nebenan als Angestellte dieselben Patienten behandeln. Die Käuferin verlangt deshalb als Ergänzung ein lebenslanges Verbot jeder zahnärztlichen Tätigkeit in ganz Deutschland.
Trifft „Hypothetischer Parteiwille“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltPlanwidrige VertragslückeDie übersehene angestellte Tätigkeit betrifft denselben Schutzbedarf, für den die Klausel vereinbart wurde.
- 2fehltGedachter Wille nach Vertragszusammenhang, Vertragszweck und Treu und GlaubenDas verlangte Verbot überschreitet die vereinbarten Grenzen und berücksichtigt einseitig die Interessen der Käuferin.
Typische Fehler
FehlerDer nachträglich geäußerte Wunsch einer Partei wird als maßgeblicher Wille übernommen.
RichtigEntscheidend ist, welche Ergänzung beide Parteien bei Kenntnis der Lücke redlicherweise vereinbart hätten.
FehlerJede fehlende Vertragsregel wird ohne Weiteres durch eine vermeintlich vernünftige Regelung ergänzt.
RichtigZunächst muss festgestellt werden, dass die fehlende Regelung dem Regelungsplan des Vertrags widerspricht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata