Definitionen
Hypothetische Grundverfügung
§ 6 VwVG · Öffentliches RechtDie hypothetische Grundverfügung ist ein gedankliches Hilfskonstrukt im Vollstreckungsrecht, mit dem geprüft wird, ob eine (fehlende oder nichtige) Grundverfügung, wäre sie erlassen worden, rechtmäßig gewesen wäre; ergibt diese Prüfung, dass die Behörde die Grundverfügung rechtmäßig hätte erlassen dürfen, so ist die auf ihr aufbauende Vollstreckungsmaßnahme nicht wegen des Fehlens einer wirksamen Grundverfügung rechtswidrig.
Auch ohne wirksame Grundverfügung muss die Behörde zu der durchgesetzten Anordnung rechtlich befugt sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Bei einem Brand in einem Bahnhof der Deutschen Bahn blockiert Pauls schwerer Koffer den Fluchtweg. 1Paul ist nicht auffindbar und hat von der Bundespolizei keine Aufforderung zum Wegräumen erhalten. Bevor sie den Koffer zur Seite tragen lässt, 2prüft die Bundespolizei gedanklich, ob sie Paul rechtmäßig zum Freiräumen hätte verpflichten dürfen.
Trifft „Hypothetische Grundverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltFehlende oder nichtige GrundverfügungEine wirksame Anordnung gegenüber Paul ist dem behördlichen Handeln nicht vorausgegangen.
- 2erfülltGedankliche Prüfung der RechtmäßigkeitDie Bundespolizei untersucht die Rechtmäßigkeit einer nur gedachten Anordnung.
Bei einem Brand in einem Bahnhof der Deutschen Bahn blockiert Pauls schwerer Koffer den Fluchtweg. Eine Bundespolizistin fordert den anwesenden Paul mündlich auf, den Koffer sofort zur Seite zu tragen, und Paul hört und versteht die Aufforderung. Paul bleibt untätig. Bevor sie den Koffer zur Seite tragen lässt, 2prüft die Bundespolizistin noch einmal gedanklich, ob sie Paul rechtmäßig zum Freiräumen hätte verpflichten dürfen.
Trifft „Hypothetische Grundverfügung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltFehlende oder nichtige GrundverfügungDie mündliche Aufforderung ist bereits eine wirksame, Paul bekannt gegebene Grundverfügung.
- 2erfülltGedankliche Prüfung der RechtmäßigkeitDie rechtliche Befugnis zu einer entsprechenden Anordnung wird gedanklich überprüft, obwohl bereits eine Anordnung vorliegt.
Typische Fehler
FehlerAus der Rechtmäßigkeit der gedachten Anordnung wird unmittelbar auf die Rechtmäßigkeit der gesamten Zwangsmaßnahme geschlossen.
RichtigZusätzlich muss insbesondere geprüft werden, ob sofortiges Handeln zur Verhinderung der gesetzlich bezeichneten Tat oder zur Gefahrenabwehr notwendig ist.