Definitionen
Hypothetischer Kausalverlauf
Öffentliches RechtEin hypothetischer Kausalverlauf liegt vor, wenn ein durch staatliches Handeln verursachter Schaden ebenso eingetreten wäre, wenn die Behörde rechtmäßig gehandelt hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten) oder ein anderes Ereignis ihn herbeigeführt hätte (Reserveursache). Eine Reserveursache lässt die Ursächlichkeit des tatsächlichen Geschehens unberührt und ist grundsätzlich unbeachtlich; sie kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise bei der Schadensbemessung berücksichtigt werden. Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens kann dagegen nach dem Schutzzweck der verletzten Pflicht die Zurechnung ausschließen; beim Unterlassen, etwa einer unterbliebenen Beratung, fehlt die Ursächlichkeit, wenn der Nachteil auch bei pflichtgemäßem Handeln eingetreten wäre.
Gefragt wird, ob derselbe Schaden auch auf anderem Weg eingetreten wäre.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein Mitarbeiter des Bauamts 1lässt den einsturzgefährdeten Gartenschuppen von E abreißen, ohne E vorher anzuhören, obwohl das vorgeschrieben ist. Hätte die Behörde E angehört, hätte sie den Abriss wegen der Einsturzgefahr in gleicher Weise anordnen müssen. 2Der Schuppen wäre dann ebenso beseitigt worden.
Trifft „Hypothetischer Kausalverlauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch staatliches Handeln verursachter SchadenDer Abriss durch die Behörde hat den Verlust des Schuppens verursacht.
- 2erfülltGleicher Schaden im hypothetischen VerlaufBei rechtmäßigem Vorgehen wäre derselbe Schaden eingetreten.
Ein Mitarbeiter des Bauamts 1lässt den einsturzgefährdeten Gartenschuppen von E abreißen, ohne E vorher anzuhören, obwohl das vorgeschrieben ist. Hätte die Behörde E angehört, hätte E ein Gutachten vorgelegt, nach dem sich der Schuppen mit einer einfachen Stütze sichern ließ. Die Behörde hätte dann nur diese Sicherung verlangt, und der Schuppen stünde noch.
Trifft „Hypothetischer Kausalverlauf“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDurch staatliches Handeln verursachter SchadenDer Abriss durch die Behörde hat den Verlust des Schuppens verursacht.
- 2fehltGleicher Schaden im hypothetischen VerlaufBei rechtmäßigem Vorgehen wäre der Schuppen erhalten geblieben; derselbe Schaden wäre nicht eingetreten.
Typische Fehler
FehlerDie Ursächlichkeit des tatsächlichen Geschehens wird verneint, weil der Schaden später ohnehin durch ein anderes Ereignis eingetreten wäre.
RichtigEine Reserveursache lässt die Ursächlichkeit unberührt und kann allenfalls bei der Schadensbemessung eine Rolle spielen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema