Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen

Hypothetischer Kausalverlauf

Öffentliches Recht

Ein hypothetischer Kausalverlauf liegt vor, wenn ein durch staatliches Handeln verursachter Schaden ebenso eingetreten wäre, wenn die Behörde rechtmäßig gehandelt hätte (rechtmäßiges Alternativverhalten) oder ein anderes Ereignis ihn herbeigeführt hätte (Reserveursache). Eine Reserveursache lässt die Ursächlichkeit des tatsächlichen Geschehens unberührt und ist grundsätzlich unbeachtlich; sie kann nach der Rechtsprechung ausnahmsweise bei der Schadensbemessung berücksichtigt werden. Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens kann dagegen nach dem Schutzzweck der verletzten Pflicht die Zurechnung ausschließen; beim Unterlassen, etwa einer unterbliebenen Beratung, fehlt die Ursächlichkeit, wenn der Nachteil auch bei pflichtgemäßem Handeln eingetreten wäre.

Merksatz

Gefragt wird, ob derselbe Schaden auch auf anderem Weg eingetreten wäre.

Reserveursache oder rechtmäßiges Verhalten?Beide Fallgruppen fragen nach einem gedachten Verlauf, werden aber unterschiedlich behandelt.
Reserveursache
Rechtmäßiges Alternativverhalten
Gedachter Verlauf
Ein anderes Ereignis hätte den Schaden herbeigeführt
Die Behörde hätte rechtmäßig gehandelt
Folge
Grundsätzlich unbeachtlich, ausnahmsweise bei der Schadensbemessung
Kann die Zurechnung ausschließen

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Mitarbeiter des Bauamts 1lässt den einsturzgefährdeten Gartenschuppen von E abreißen, ohne E vorher anzuhören, obwohl das vorgeschrieben ist. Hätte die Behörde E angehört, hätte sie den Abriss wegen der Einsturzgefahr in gleicher Weise anordnen müssen. 2Der Schuppen wäre dann ebenso beseitigt worden.

Trifft „Hypothetischer Kausalverlauf“ hier zu?

„Hypothetischer Kausalverlauf“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch staatliches Handeln verursachter Schaden
    Der Abriss durch die Behörde hat den Verlust des Schuppens verursacht.
    erfüllt
  2. 2
    Gleicher Schaden im hypothetischen Verlauf
    Bei rechtmäßigem Vorgehen wäre derselbe Schaden eingetreten.
    erfüllt
BFall B

Ein Mitarbeiter des Bauamts 1lässt den einsturzgefährdeten Gartenschuppen von E abreißen, ohne E vorher anzuhören, obwohl das vorgeschrieben ist. Hätte die Behörde E angehört, hätte E ein Gutachten vorgelegt, nach dem sich der Schuppen mit einer einfachen Stütze sichern ließ. Die Behörde hätte dann nur diese Sicherung verlangt, und der Schuppen stünde noch.

Trifft „Hypothetischer Kausalverlauf“ hier zu?

„Hypothetischer Kausalverlauf“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gleicher Schaden im hypothetischen Verlauf

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch staatliches Handeln verursachter Schaden
    Der Abriss durch die Behörde hat den Verlust des Schuppens verursacht.
    erfüllt
  2. 2
    Gleicher Schaden im hypothetischen Verlauf
    Bei rechtmäßigem Vorgehen wäre der Schuppen erhalten geblieben; derselbe Schaden wäre nicht eingetreten.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Ursächlichkeit des tatsächlichen Geschehens wird verneint, weil der Schaden später ohnehin durch ein anderes Ereignis eingetreten wäre.

RichtigEine Reserveursache lässt die Ursächlichkeit unberührt und kann allenfalls bei der Schadensbemessung eine Rolle spielen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.