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Höherrangigkeit der Pflicht

§ 34 StGB · Strafrecht

Höherrangigkeit der Pflicht liegt vor, wenn von zwei Handlungspflichten, die der Täter nicht beide erfüllen kann, diejenige, gegen die er verstößt, im Rang niedriger steht als diejenige, deren Erfüllung er vorzieht, sodass die Nichterfüllung der geringerwertigen Pflicht durch die Erfüllung der höherwertigen Pflicht gerechtfertigt ist.

Merksatz

Die Erfüllung der wichtigeren Pflicht kann rechtfertigen, dass eine andere Handlungspflicht unerfüllt bleibt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lea hat vertraglich die Betreuung eines gehunfähigen Mannes und den Schutz seines wertvollen Gemäldes übernommen. Bei einem Brand drohen dem Mann der Tod und dem Gemälde die vollständige Zerstörung. 2Wegen des schnell vorrückenden Feuers kann Lea nur noch entweder den Mann oder das schwere Gemälde hinaustragen. 3Lea trägt den Mann ins Freie.

Trifft „Höherrangigkeit der Pflicht“ hier zu?

„Höherrangigkeit der Pflicht“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwei Handlungspflichten
    Lea muss sowohl den Mann als auch das Gemälde schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine gemeinsame Erfüllung möglich
    Lea kann unter den gegebenen Umständen nur eine der beiden Rettungshandlungen ausführen.
    erfüllt
  3. 3
    Vorrang der erfüllten gegenüber der verletzten Pflicht
    Die erfüllte Pflicht zum Schutz des Lebens hat hier Vorrang vor der verletzten Pflicht zum Schutz des Gemäldes.
    erfüllt
BFall B

1Lea hat vertraglich die Betreuung eines gehunfähigen Mannes und den Schutz seines wertvollen Gemäldes übernommen. Bei einem Brand drohen dem Mann der Tod und dem Gemälde die vollständige Zerstörung. 2Wegen des schnell vorrückenden Feuers kann Lea nur noch entweder den Mann oder das schwere Gemälde hinaustragen. Lea trägt das Gemälde ins Freie.

Trifft „Höherrangigkeit der Pflicht“ hier zu?

„Höherrangigkeit der Pflicht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorrang der erfüllten gegenüber der verletzten Pflicht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zwei Handlungspflichten
    Lea muss sowohl den Mann als auch das Gemälde schützen.
    erfüllt
  2. 2
    Keine gemeinsame Erfüllung möglich
    Lea kann unter den gegebenen Umständen nur eine der beiden Rettungshandlungen ausführen.
    erfüllt
  3. 3
    Vorrang der erfüllten gegenüber der verletzten Pflicht
    Lea erfüllt die niedrigerrangige Pflicht zum Schutz des Gemäldes statt der höherrangigen Pflicht zum Schutz des Lebens.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Rang der Pflichten wird allein nach dem abstrakten Wert der betroffenen Rechtsgüter bestimmt.

RichtigBeim Rangvergleich ist auch die konkrete Gefahr für das jeweilige Rechtsgut zu berücksichtigen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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