Definitionen
Hypothetischer Wille
(—) · StrafrechtIm Rahmen der mutmaßlichen Einwilligung bezeichnet ein zustimmender hypothetischer Wille die Zustimmung zur konkreten Handlung, die der Betroffene bei Kenntnis der Umstände im Zeitpunkt der Handlung erteilt hätte. Dieser Wille wird anhand seiner individuellen Interessen, Wünsche und Wertvorstellungen ermittelt. Die mutmaßliche Einwilligung ist gegenüber einer rechtzeitig einholbaren tatsächlichen Einwilligung subsidiär und bildet einen übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund.
Maßgeblich ist die persönliche Entscheidung des Betroffenen, nicht eine allgemein vernünftige Entscheidung.
- 1Vorrang tatsächlicher EinwilligungPrüfen, ob eine tatsächliche Einwilligung noch rechtzeitig eingeholt werden kann.
- 2Hypothetischer WillePrüfen, ob der Betroffene nach seinen individuellen Maßstäben der konkreten Handlung zugestimmt hätte.
- 1Vorrang tatsächlicher Einwilligung Prüfen, ob eine tatsächliche Einwilligung noch rechtzeitig eingeholt werden kann.
- 2Hypothetischer Wille Prüfen, ob der Betroffene nach seinen individuellen Maßstäben der konkreten Handlung zugestimmt hätte.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Der erwachsene Amir ist nach einem Unfall bewusstlos und muss sofort am Unterarm operiert werden; eine frühere Erklärung zur Behandlung ist nicht bekannt. Es gibt zwei gleich sichere und medizinisch gleich geeignete Verfahren, von denen eines seine Tätowierung erhält und das andere sie dauerhaft zerstört. 2Amir schützt diese Tätowierung als einzige Erinnerung an seinen verstorbenen Bruder seit Jahren besonders sorgfältig. 1Die Ärztin wählt das Verfahren, das die Tätowierung erhält.
Trifft „Hypothetischer Wille“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGedachte Zustimmung zur konkreten Handlung im HandlungszeitpunktAmir hätte der sofort notwendigen Behandlung unter Erhaltung seiner persönlich bedeutsamen Tätowierung zugestimmt.
- 2erfülltBeurteilung nach individuellen Interessen, Wünschen und WertvorstellungenSeine persönliche Bindung an die Tätowierung bestimmt die Rekonstruktion seiner Entscheidung.
- 3erfülltKeine rechtzeitig einholbare tatsächliche EinwilligungWegen der Bewusstlosigkeit und der sofort notwendigen Operation kann Amir nicht rechtzeitig selbst entscheiden.
3Der erwachsene Amir ist nach einem Unfall bewusstlos und muss sofort am Unterarm operiert werden; eine frühere Erklärung zur Behandlung ist nicht bekannt. Es gibt zwei gleich sichere und medizinisch gleich geeignete Verfahren, von denen eines seine Tätowierung erhält und das andere sie dauerhaft zerstört. 2Amir schützt diese Tätowierung als einzige Erinnerung an seinen verstorbenen Bruder seit Jahren besonders sorgfältig. Die Ärztin wählt das Verfahren, das die Tätowierung dauerhaft zerstört.
Trifft „Hypothetischer Wille“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGedachte Zustimmung zur konkreten Handlung im HandlungszeitpunktAngesichts der gleich geeigneten Alternative entspricht die vermeidbare Zerstörung nicht Amirs persönlichem Willen.
- 2erfülltBeurteilung nach individuellen Interessen, Wünschen und WertvorstellungenAus seiner persönlichen Bindung lässt sich seine ablehnende Entscheidung gegenüber der vermeidbaren Zerstörung erschließen.
- 3erfülltKeine rechtzeitig einholbare tatsächliche EinwilligungAuch hier kann wegen der Bewusstlosigkeit und der Dringlichkeit keine rechtzeitige Entscheidung Amirs eingeholt werden.
Typische Fehler
FehlerEine erwartete Zustimmung wird herangezogen, obwohl der Betroffene noch rechtzeitig selbst gefragt werden kann.
RichtigKann eine tatsächliche Einwilligung rechtzeitig eingeholt werden, darf sie nicht durch eine bloß vermutete Zustimmung ersetzt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema