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Hoheitliches Handeln

Öffentliches Recht

Hoheitliches Handeln ist jedes Verhalten eines Trägers öffentlicher Gewalt, das dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Es umfasst insbesondere den Erlass von Verwaltungsakten, den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, schlichtes Verwaltungshandeln sowie den Einsatz unmittelbaren Zwangs und ist von fiskalischem bzw. privatrechtlichem Handeln des Staates abzugrenzen.

Merksatz

Hoheitliches Handeln ist nicht auf einseitig verbindliche Regelungen beschränkt.

Hoheitlich oder privatrechtlich?Derselbe staatliche Träger kann in beiden Formen handeln. Maßgeblich ist die rechtliche Zuordnung des konkreten Verhaltens.
Hoheitliches Handeln
Privatrechtliches Handeln des Staates
Handelnder
Träger öffentlicher Gewalt
Träger öffentlicher Gewalt
Rechtliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Privatrecht
Beispiele
Verwaltungsakt, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Realakt
Verkauf eines ausgemusterten Dienstwagens

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Straßenverkehrsamt der Stadt lässt durch städtische Mitarbeiter ein Verkehrsschild auf Lenas Grundstück aufstellen.

Trifft „Hoheitliches Handeln“ hier zu?

„Hoheitliches Handeln“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhalten eines Trägers öffentlicher Gewalt
    Die Mitarbeiter handeln für die Stadt als Trägerin öffentlicher Gewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Öffentlich-rechtlicher Charakter des Verhaltens
    Das Aufstellen des Verkehrsschilds durch das Straßenverkehrsamt dient der öffentlich-rechtlichen Verkehrsregelung.
    erfüllt
BFall B

Die Stadt verkauft Lena einen ausgemusterten Dienstwagen. 1Eine Mitarbeiterin unterschreibt dafür im Namen der Stadt einen Kaufvertrag.

Trifft „Hoheitliches Handeln“ hier zu?

„Hoheitliches Handeln“ trifft nicht zu.Es fehlt: Öffentlich-rechtlicher Charakter des Verhaltens

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verhalten eines Trägers öffentlicher Gewalt
    Die Mitarbeiterin handelt für die Stadt als Trägerin öffentlicher Gewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Öffentlich-rechtlicher Charakter des Verhaltens
    Der Verkauf des ausgemusterten Dienstwagens ist ein privatrechtliches Geschäft.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJedes Handeln einer Behörde wird als hoheitlich eingeordnet.

RichtigBehörden können auch privatrechtlich handeln; maßgeblich ist die öffentlich-rechtliche Zuordnung des konkreten Verhaltens.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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