Definitionen
Hoheitliches Handeln
Öffentliches RechtHoheitliches Handeln ist jedes Verhalten eines Trägers öffentlicher Gewalt, das dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Es umfasst insbesondere den Erlass von Verwaltungsakten, den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge, schlichtes Verwaltungshandeln sowie den Einsatz unmittelbaren Zwangs und ist von fiskalischem bzw. privatrechtlichem Handeln des Staates abzugrenzen.
Hoheitliches Handeln ist nicht auf einseitig verbindliche Regelungen beschränkt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Straßenverkehrsamt der Stadt lässt durch städtische Mitarbeiter ein Verkehrsschild auf Lenas Grundstück aufstellen.
Trifft „Hoheitliches Handeln“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten eines Trägers öffentlicher GewaltDie Mitarbeiter handeln für die Stadt als Trägerin öffentlicher Gewalt.
- 2erfülltÖffentlich-rechtlicher Charakter des VerhaltensDas Aufstellen des Verkehrsschilds durch das Straßenverkehrsamt dient der öffentlich-rechtlichen Verkehrsregelung.
Die Stadt verkauft Lena einen ausgemusterten Dienstwagen. 1Eine Mitarbeiterin unterschreibt dafür im Namen der Stadt einen Kaufvertrag.
Trifft „Hoheitliches Handeln“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerhalten eines Trägers öffentlicher GewaltDie Mitarbeiterin handelt für die Stadt als Trägerin öffentlicher Gewalt.
- 2fehltÖffentlich-rechtlicher Charakter des VerhaltensDer Verkauf des ausgemusterten Dienstwagens ist ein privatrechtliches Geschäft.
Typische Fehler
FehlerJedes Handeln einer Behörde wird als hoheitlich eingeordnet.
RichtigBehörden können auch privatrechtlich handeln; maßgeblich ist die öffentlich-rechtliche Zuordnung des konkreten Verhaltens.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema