Definitionen
Hypothetische Kausalität
— · StrafrechtHypothetische Kausalität liegt vor, wenn ein Ersatzgeschehen – also ein anderer, tatsächlich nicht eingetretener Kausalverlauf – denselben Erfolg ebenso herbeigeführt hätte; sie ist für die Beurteilung der tatsächlichen Kausalität nach der Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non-Formel) grundsätzlich unerheblich, da es allein darauf ankommt, ob die konkrete Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Ein bloß gedachtes Ersatzgeschehen beseitigt grundsätzlich nicht die Kausalität der tatsächlich wirksamen Handlung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Anton zertrümmert Carlas Vase mit einem Hammer. Bea steht mit einem zweiten Hammer bereit und will dieselbe Vase zerschlagen. 2Ohne Antons Schlag hätte Bea die Vase unmittelbar danach ebenfalls vollständig zertrümmert. 1Nach Antons Schlag legt Bea ihren Hammer weg, ohne zuzuschlagen.
Trifft „Hypothetische Kausalität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächlich nicht eingetretener ErsatzverlaufDer als Ersatz gedachte Schlag durch Bea findet tatsächlich nicht statt.
- 2erfülltHerbeiführung desselben Erfolgs durch den ErsatzverlaufAuch Beas Schlag hätte dieselbe Vase vollständig zerstört.
Anton zertrümmert Carlas Vase mit einem Hammer. Bea steht mit einem zweiten Hammer bereit und will nur Carlas danebenstehende Glasflasche zerschlagen. Ohne Antons Schlag hätte Bea allein die Flasche zertrümmert und die Vase unberührt gelassen. 1Nach Antons Schlag legt Bea ihren Hammer weg, ohne zuzuschlagen.
Trifft „Hypothetische Kausalität“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTatsächlich nicht eingetretener ErsatzverlaufDer als Ersatz gedachte Schlag durch Bea findet tatsächlich nicht statt.
- 2fehltHerbeiführung desselben Erfolgs durch den ErsatzverlaufBeas Schlag hätte die Flasche zerstört, nicht die von Anton zerstörte Vase.
Typische Fehler
FehlerBeim Wegdenken der Handlung wird nur gefragt, ob das Opfer irgendwann ohnehin gestorben wäre.
RichtigMaßgeblich ist der Erfolg in seiner konkreten Gestalt, nicht der Tod zu irgendeinem späteren Zeitpunkt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema