Definitionen
Ein hoheitlicher Eingriff ist jede einseitige, mit staatlicher Autorität ausgeübte Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die die Rechtsstellung des Bürgers beeinträchtigt, ohne dass es der Zustimmung des Betroffenen bedarf.
Einseitigkeit bedeutet, dass die Maßnahme nicht vom Einverständnis des Betroffenen abhängt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Finanzamt setzt gegenüber Anna durch einen Bescheid 600 Euro Einkommensteuer fest und fordert sie zur Zahlung auf. Es hat Anna zuvor nicht um ihr Einverständnis gebeten.
Trifft „Hoheitlicher Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaßnahme eines Trägers öffentlicher GewaltDas Finanzamt handelt als staatliche Behörde für einen Träger öffentlicher Gewalt.
- 2erfülltAusübung staatlicher AutoritätDas Finanzamt bestimmt die Steuer verbindlich durch eine behördliche Entscheidung.
- 3erfülltBeeinträchtigung der RechtsstellungDie verbindliche Festsetzung einer Zahlungspflicht belastet Anna.
- 4erfülltEinseitigkeit ohne ZustimmungserfordernisDie Steuerfestsetzung bedarf keiner Zustimmung Annas.
1Das Finanzamt hebt von sich aus Annas Einkommensteuerbescheid über 600 Euro vollständig auf. 2Der neue Bescheid enthält keine weiteren Regelungen. 4Anna hat keinen Antrag gestellt und wurde nicht um ihr Einverständnis gebeten.
Trifft „Hoheitlicher Eingriff“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMaßnahme eines Trägers öffentlicher GewaltDie Aufhebung erfolgt durch eine staatliche Behörde.
- 2erfülltAusübung staatlicher AutoritätDas Finanzamt entscheidet durch einen verbindlichen behördlichen Bescheid.
- 3fehltBeeinträchtigung der RechtsstellungDie vollständige Aufhebung der Steuerfestsetzung ohne weitere Regelungen begünstigt Anna ausschließlich.
- 4erfülltEinseitigkeit ohne ZustimmungserfordernisDas Finanzamt kann den belastenden Steuerbescheid von Amts wegen ohne Annas Zustimmung aufheben.
Typische Fehler
FehlerEin hoheitlicher Eingriff wird erst angenommen, wenn die Behörde körperlichen Zwang ausübt.
RichtigBereits eine belastende, einseitige behördliche Anordnung kann einen Eingriff darstellen; körperlicher Zwang ist nicht erforderlich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema