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Hoheitlicher Eingriff

Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Ein hoheitlicher Eingriff ist jede einseitige, mit staatlicher Autorität ausgeübte Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt, die die Rechtsstellung des Bürgers beeinträchtigt, ohne dass es der Zustimmung des Betroffenen bedarf.

Merksatz

Einseitigkeit bedeutet, dass die Maßnahme nicht vom Einverständnis des Betroffenen abhängt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Finanzamt setzt gegenüber Anna durch einen Bescheid 600 Euro Einkommensteuer fest und fordert sie zur Zahlung auf. Es hat Anna zuvor nicht um ihr Einverständnis gebeten.

Trifft „Hoheitlicher Eingriff“ hier zu?

„Hoheitlicher Eingriff“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt
    Das Finanzamt handelt als staatliche Behörde für einen Träger öffentlicher Gewalt.
    erfüllt
  2. 2
    Ausübung staatlicher Autorität
    Das Finanzamt bestimmt die Steuer verbindlich durch eine behördliche Entscheidung.
    erfüllt
  3. 3
    Beeinträchtigung der Rechtsstellung
    Die verbindliche Festsetzung einer Zahlungspflicht belastet Anna.
    erfüllt
  4. 4
    Einseitigkeit ohne Zustimmungserfordernis
    Die Steuerfestsetzung bedarf keiner Zustimmung Annas.
    erfüllt
BFall B

1Das Finanzamt hebt von sich aus Annas Einkommensteuerbescheid über 600 Euro vollständig auf. 2Der neue Bescheid enthält keine weiteren Regelungen. 4Anna hat keinen Antrag gestellt und wurde nicht um ihr Einverständnis gebeten.

Trifft „Hoheitlicher Eingriff“ hier zu?

„Hoheitlicher Eingriff“ trifft nicht zu.Es fehlt: Beeinträchtigung der Rechtsstellung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt
    Die Aufhebung erfolgt durch eine staatliche Behörde.
    erfüllt
  2. 2
    Ausübung staatlicher Autorität
    Das Finanzamt entscheidet durch einen verbindlichen behördlichen Bescheid.
    erfüllt
  3. 3
    Beeinträchtigung der Rechtsstellung
    Die vollständige Aufhebung der Steuerfestsetzung ohne weitere Regelungen begünstigt Anna ausschließlich.
    fehlt
  4. 4
    Einseitigkeit ohne Zustimmungserfordernis
    Das Finanzamt kann den belastenden Steuerbescheid von Amts wegen ohne Annas Zustimmung aufheben.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin hoheitlicher Eingriff wird erst angenommen, wenn die Behörde körperlichen Zwang ausübt.

RichtigBereits eine belastende, einseitige behördliche Anordnung kann einen Eingriff darstellen; körperlicher Zwang ist nicht erforderlich.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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