Definitionen
Hinreichender Tatverdacht
§ 203 StPO · StrafrechtHinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen die Verurteilung des Beschuldigten bei vorläufiger Tatbewertung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, d.h. eine Verurteilung bei Hauptverhandlung überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Eine bloß mögliche Verurteilung genügt nicht; erforderlich ist ein Übergewicht gegenüber einem Freispruch.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Ermittlungsakte enthält ein Video, das zeigt, wie der 30-jährige Paul im Laden ein dem Ladeninhaber gehörendes Handy einsteckt und ohne zu bezahlen hinausgeht. Der Ladeninhaber hatte der Mitnahme nicht zugestimmt; Paul hat nach Belehrung ausgesagt, er habe das Handy verkaufen und das Geld behalten wollen. Das Gericht prüft vor der Hauptverhandlung anhand dieser Akte, ob es zu einer Verurteilung wegen Diebstahls kommen wird.
Trifft „Hinreichender Tatverdacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage sind die ErmittlungsergebnisseDas Gericht stützt seine Einschätzung auf die im Ermittlungsverfahren gesammelten Beweise.
- 2erfülltVorläufige TatbewertungDas Gericht prognostiziert den Verfahrensausgang, ohne bereits über die Schuld zu entscheiden.
- 3erfülltVerurteilung wahrscheinlicher als FreispruchDas Video und Pauls Aussage belegen die Wegnahme und die Zueignungsabsicht, sodass eine Verurteilung wegen Diebstahls wahrscheinlicher ist.
Die Ermittlungsakte enthält ein Video, auf dem Paul ein Handy von der Ladentheke nimmt und den Laden verlässt. In der Akte liegen außerdem eine Rechnung über Pauls Kauf des Handys und die Aussage des Ladeninhabers, dass das Handy Paul gehört und nur zur Reparatur abgegeben war. Der Ladeninhaber hatte Paul erlaubt, es nach der Reparatur mitzunehmen. Das Gericht prüft vor der Hauptverhandlung anhand dieser Akte, ob es zu einer Verurteilung wegen Diebstahls kommen wird.
Trifft „Hinreichender Tatverdacht“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGrundlage sind die ErmittlungsergebnisseDas Gericht berücksichtigt die im Ermittlungsverfahren zusammengetragenen Unterlagen und Aussagen.
- 2erfülltVorläufige TatbewertungDie Bewertung erfolgt als Prognose vor der Hauptverhandlung.
- 3fehltVerurteilung wahrscheinlicher als FreispruchPaul hat sein eigenes Handy mit Zustimmung des Ladeninhabers mitgenommen, sodass eine Verurteilung wegen Diebstahls nicht zu erwarten ist.
Typische Fehler
FehlerDie bloße Möglichkeit einer Verurteilung wird für ausreichend gehalten.
RichtigDie Verurteilung muss bei vorläufiger Bewertung wahrscheinlicher sein als ein Freispruch.
FehlerSchon für die Verfahrenseröffnung wird die zur Verurteilung erforderliche Überzeugung von der Schuld verlangt.
RichtigFür die Verfahrenseröffnung genügt eine vorläufige Prognose, nach der die Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
5 Schemata