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Hingerissensein

§ 213 StGB · Strafrecht

Hingerissensein liegt bei § 213 Alt. 1 StGB vor, wenn der Täter durch die Provokation in Zorn gerät und die Tötung unter dem bestimmenden Einfluss dieser fortwirkenden Erregung begeht. Maßgeblich ist der fortbestehende Motivationszusammenhang zwischen Provokation und Tat, nicht allein deren zeitlicher Abstand. Eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit ist dafür nicht erforderlich; der Affekt kann aber bei der allgemeinen Strafzumessung und bei der Prüfung des § 21 StGB berücksichtigt werden.

Merksatz

Maßgeblich ist der Motivationszusammenhang zwischen Provokation und Tat, nicht allein ihre zeitliche Nähe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mira sitzt schweigend in der Küche, als ihr Nachbar sie unvermittelt mehrfach heftig ins Gesicht schlägt und danach die Wohnung verlässt. 1Wegen der Schläge gerät Mira in heftigen Zorn, greift nach einem Küchenmesser und läuft ihm hinterher. Vor dem Haus erkennt der Nachbar bereits aus mehreren Metern Entfernung den bevorstehenden Messerangriff und hat Zeit, sich darauf einzustellen. 2Noch immer von dem Zorn über die Schläge beherrscht, ersticht Mira ihn, um ihm die Schläge heimzuzahlen.

Trifft „Hingerissensein“ hier zu?

„Hingerissensein“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch die Provokation ausgelöster Zorn
    Die Schläge des Nachbarn lösen Miras Zorn aus.
    erfüllt
  2. 2
    Tötung unter bestimmendem Einfluss fortwirkenden Zorns
    Der durch die Schläge ausgelöste Zorn bestimmt die anschließende Tötung weiterhin.
    erfüllt
BFall B

Mira sitzt schweigend in der Küche, als ihr Nachbar sie unvermittelt mehrfach heftig ins Gesicht schlägt und danach die Wohnung verlässt. 1Wegen der Schläge gerät Mira in heftigen Zorn, beruhigt sich aber bis zum folgenden Tag vollständig. Erst dann beschließt sie aus Vergeltung für die Schläge, ihn zu töten, und kündigt ihm den Messerangriff aus mehreren Metern Entfernung offen an. Nachdem er sich auf den angekündigten Angriff eingestellt hat, ersticht sie ihn in ruhigem Zustand.

Trifft „Hingerissensein“ hier zu?

„Hingerissensein“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tötung unter bestimmendem Einfluss fortwirkenden Zorns

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch die Provokation ausgelöster Zorn
    Auch hier lösen die Schläge zunächst Zorn aus.
    erfüllt
  2. 2
    Tötung unter bestimmendem Einfluss fortwirkenden Zorns
    Die Erregung ist abgeklungen, bevor Mira den Tötungsentschluss in Ruhe fasst.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Anforderungen des § 21 StGB werden auf das Hingerissensein übertragen und eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit verlangt.

RichtigHingerissensein setzt keine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit voraus.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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