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Hoheitliche Befugnisnorm

§ 113 StGB · Strafrecht

Eine hoheitliche Befugnisnorm ist eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die staatlichen Organen das Recht verleiht, in Rechtsgüter Privater einzugreifen, und die, sofern die Eingriffsvoraussetzungen vorliegen, die Rechtswidrigkeit des Handelns des handelnden Amtsträgers sowie der von ihm veranlassten Maßnahmen ausschließt. Im Strafrecht ist sie insbesondere im Rahmen des § 113 StGB relevant, da die Tat nach § 113 Abs. 3 StGB nicht nach dieser Vorschrift strafbar ist, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.

Merksatz

Die bloße Existenz der Norm ersetzt nicht die Prüfung der Voraussetzungen des konkreten Eingriffs.

Aufgabe oder Eingriffsbefugnis?Die Aufgabenregel beschreibt, was ein Organ tun soll. Die Befugnisregel legt fest, welche Eingriffe es dafür vornehmen darf.
Hoheitliche Befugnisnorm
Aufgabennorm
Funktion
Erlaubt staatliche Eingriffe.
Legt staatliche Aufgaben fest.
Wirkung beim Eingriff
Kann die Maßnahme rechtfertigen.
Ersetzt keine Eingriffsermächtigung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Eine Vorschrift der Strafprozessordnung erlaubt staatlichen Ermittlungsorganen, die Wohnung eines Beschuldigten zu durchsuchen, um Beweismittel zu finden.

Trifft „Hoheitliche Befugnisnorm“ hier zu?

„Hoheitliche Befugnisnorm“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Grundlage
    Die Regelung steht in einem Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Staatliche Organe als Adressaten
    Die Regelung richtet sich an staatliche Organe der Strafverfolgung.
    erfüllt
  3. 3
    Ermächtigung zum Eingriff in private Rechtsgüter
    Die Vorschrift gestattet einen Eingriff in die geschützte Wohnung eines Privaten.
    erfüllt
BFall B

1Ein Landesgesetz weist 2der Polizei die Aufgabe zu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Die Vorschrift beschreibt nur diese Aufgabe und enthält selbst keine Erlaubnis, in Rechte einzelner Personen einzugreifen.

Trifft „Hoheitliche Befugnisnorm“ hier zu?

„Hoheitliche Befugnisnorm“ trifft nicht zu.Es fehlt: Ermächtigung zum Eingriff in private Rechtsgüter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Grundlage
    Die Aufgabenzuweisung steht in einem Gesetz.
    erfüllt
  2. 2
    Staatliche Organe als Adressaten
    Die Polizei ist als staatliche Stelle Adressatin der Regelung.
    erfüllt
  3. 3
    Ermächtigung zum Eingriff in private Rechtsgüter
    Die Vorschrift weist nur eine Aufgabe zu und enthält keine Eingriffsermächtigung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine gesetzliche Aufgabenzuweisung wird bereits als Erlaubnis zu Eingriffen in private Rechte behandelt.

RichtigErforderlich ist eine gesetzliche Ermächtigung, die dem staatlichen Organ gerade einen solchen Eingriff gestattet.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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