Definitionen
Hinreichend qualifizierter Verstoß
Art. 4 Abs. 3 EUV i.V.m. der Rechtsprechung des EuGH (Rs. C-46/93 und C-48/93 – Brasserie du Pêcheur) · Öffentliches RechtEin hinreichend qualifizierter Verstoß liegt vor, wenn ein Mitgliedstaat oder ein ihm zurechenbares Organ das Unionsrecht offenkundig und erheblich verletzt hat, wobei insbesondere der Grad der Klarheit und Eindeutigkeit der verletzten Vorschrift, der Umfang des dem Mitgliedstaat verbleibenden Ermessensspielraums sowie die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums zu berücksichtigen sind. Dieses Merkmal ist Voraussetzung des unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs und begrenzt die Haftung auf qualitativ schwerwiegende Rechtsverletzungen. Derselbe Maßstab gilt für die außervertragliche Haftung der Union nach Art. 340 Abs. 2 AEUV.
Nicht jeder Unionsrechtsverstoß löst Haftung aus, sondern nur ein offenkundiger und erheblicher.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten 2klar und ohne Spielraum, Pauschalreisende gegen die Insolvenz des Veranstalters abzusichern. Ein Mitgliedstaat 1lässt die Umsetzungsfrist ohne jede Begründung verstreichen und erlässt keinerlei Regelung.
Trifft „Hinreichend qualifizierter Verstoß“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerletzung von Unionsrecht durch einen MitgliedstaatDie unterlassene Umsetzung verletzt die Pflicht aus der Richtlinie.
- 2erfülltOffenkundige und erhebliche VerletzungBei einer klaren Pflicht ohne Spielraum ist die völlige Nichtumsetzung offenkundig und erheblich.
Eine Richtlinie enthält eine unklar formulierte Vorschrift, die der EuGH bis dahin nicht ausgelegt hat. Ein Mitgliedstaat setzt sie fristgerecht um und legt sie, wie mehrere andere Mitgliedstaaten auch, in vertretbarer Weise aus. 1Später entscheidet der EuGH, dass die Vorschrift anders zu verstehen ist.
Trifft „Hinreichend qualifizierter Verstoß“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerletzung von Unionsrecht durch einen MitgliedstaatDie Umsetzung entspricht nicht dem richtigen Verständnis der Richtlinie.
- 2fehltOffenkundige und erhebliche VerletzungBei einer unklaren, ungeklärten Vorschrift und vertretbarer Auslegung ist der Irrtum entschuldbar und die Verletzung nicht offenkundig.
Typische Fehler
FehlerJeder Verstoß gegen Unionsrecht wird für den Staatshaftungsanspruch als ausreichend angesehen.
RichtigErforderlich ist eine offenkundige und erhebliche Verletzung, die anhand von Klarheit der Norm, Ermessensspielraum und Entschuldbarkeit zu beurteilen ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata