Definitionen
Höchstbetragsbürgschaft
§ 767 BGB · ZivilrechtDie Höchstbetragsbürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der die Haftung des Bürgen der Höhe nach auf einen bestimmten Maximalbetrag begrenzt ist, sodass der Bürge unabhängig von der tatsächlichen Höhe der gesicherten Forderung nur bis zu diesem Höchstbetrag in Anspruch genommen werden kann.
Eine höhere Hauptforderung beseitigt die vereinbarte Haftungsobergrenze des Bürgen nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lara leiht Jonas 8.000 Euro. 1Nora übergibt Lara eine unterschriebene Erklärung, nach der sie gegenüber Lara für die Rückzahlung durch Jonas einsteht; Lara nimmt die Zusage an. 2In der Erklärung ist vereinbart, dass Noras Zahlungspflicht insgesamt auf 5.000 Euro begrenzt ist.
Trifft „Höchstbetragsbürgschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBürgschaftNora verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin vertraglich, für die Verbindlichkeit des Jonas einzustehen.
- 2erfülltVereinbarte betragsmäßige HaftungsobergrenzeDie Vereinbarung begrenzt Noras Haftung auf einen bestimmten Betrag.
Lara leiht Jonas 8.000 Euro. 1Nora übergibt Lara eine unterschriebene Erklärung, nach der sie gegenüber Lara für die Rückzahlung durch Jonas einsteht; Lara nimmt die Zusage an. Eine gesonderte betragsmäßige Obergrenze für Noras Zahlungspflicht vereinbaren die beiden nicht.
Trifft „Höchstbetragsbürgschaft“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBürgschaftNora verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin vertraglich, für die Verbindlichkeit des Jonas einzustehen.
- 2fehltVereinbarte betragsmäßige HaftungsobergrenzeDie Höhe des Darlehens allein begründet keine gesondert vereinbarte Haftungsobergrenze.
Typische Fehler
FehlerDen Höchstbetrag als feste Zahlungspflicht behandeln, auch wenn die gesicherte Hauptschuld geringer ist.
RichtigDer Höchstbetrag ist eine Obergrenze, keine vom Bestand der Hauptschuld unabhängige Zahlungspflicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema