Definitionen
Hemmung der Verjährung
§ 209 BGB · ZivilrechtDie Hemmung der Verjährung setzt einen gesetzlich anerkannten Hemmungsgrund voraus und kann nur eine noch nicht abgelaufene Verjährungsfrist betreffen. Während der Hemmung bleibt die Verjährungsfrist stehen; nach ihrem Ende läuft sie mit der verbleibenden Dauer weiter.
Die Hemmung hält die Verjährungsfrist an, setzt sie aber nicht auf ihren Anfang zurück.
- FristbeginnFrist läuftDie bis zum Beginn der Hemmung verstrichene Zeit bleibt berücksichtigt.
- Beginn der HemmungFrist hält anWährend der Hemmung wird die verbleibende Frist nicht kürzer.
- Ende der HemmungRestfrist läuft weiterEs läuft nur die übrige Dauer weiter, nicht nochmals die gesamte Verjährungsfrist.
- Frist läuft Die bis zum Beginn der Hemmung verstrichene Zeit bleibt berücksichtigt.
- Frist hält an Während der Hemmung wird die verbleibende Frist nicht kürzer.
- Restfrist läuft weiter Es läuft nur die übrige Dauer weiter, nicht nochmals die gesamte Verjährungsfrist.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein selbstständiger Automechaniker repariert im März 2022 Leas Auto für 600 Euro; Lea holt es ab, bestätigt, dass alles in Ordnung ist, und soll sofort bezahlen. Er weiß seitdem, dass Lea nicht bezahlt hat. Danach gibt es bis Ende November 2025 weder Zahlungen noch weitere Kontakte oder gerichtliche Schritte. Am 1. Dezember 2025 beginnen beide einen ernsthaften Austausch darüber, ob und in welcher Höhe Lea zahlen muss.
Trifft „Hemmung der Verjährung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich anerkannter HemmungsgrundDer Austausch über Bestand und Höhe der Forderung ist eine Verhandlung im Sinne des § 203 Satz 1 BGB.
- 2erfülltVerjährungsfrist noch nicht abgelaufenOhne Hemmung würde die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist erst mit Ablauf des 31. Dezember 2025 enden.
Ein selbstständiger Automechaniker repariert im März 2022 Leas Auto für 600 Euro; Lea holt es ab, bestätigt, dass alles in Ordnung ist, und soll sofort bezahlen. Er weiß seitdem, dass Lea nicht bezahlt hat. Danach gibt es bis zum 14. Januar 2026 weder Zahlungen noch weitere Kontakte oder gerichtliche Schritte. 1Am 15. Januar 2026 beginnen beide einen ernsthaften Austausch darüber, ob und in welcher Höhe Lea zahlen muss.
Trifft „Hemmung der Verjährung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich anerkannter HemmungsgrundVerhandlungen über die Forderung sind ihrer Art nach ein gesetzlicher Hemmungsgrund nach § 203 Satz 1 BGB.
- 2fehltVerjährungsfrist noch nicht abgelaufenDie regelmäßige Verjährungsfrist ist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2025 abgelaufen und kann durch die späteren Gespräche nicht mehr angehalten werden.
Typische Fehler
FehlerNach dem Ende der Hemmung wird wie beim Neubeginn eine vollständige neue Verjährungsfrist angesetzt.
RichtigEs läuft nur die verbliebene Frist weiter; die vorher bereits verstrichene Zeit bleibt berücksichtigt.
FehlerAuch nach Ablauf der Verjährungsfrist sollen Verhandlungen die Verjährung noch hemmen können.
RichtigEine bereits abgelaufene Verjährungsfrist kann nicht nachträglich gehemmt werden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
3 Schemata