Definitionen
Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
§§ 204, 204a, 209 BGB · ZivilrechtDie Verjährung eines Anspruchs ist gehemmt, wenn eine in §§ 204, 204a BGB vorgesehene Maßnahme der Rechtsverfolgung (etwa Klageerhebung oder Zustellung eines Mahnbescheids) vorgenommen wurde und der gesetzlich bestimmte Hemmungszeitraum noch andauert. Bei einer Klage endet die Hemmung regelmäßig erst sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder einer anderweitigen Beendigung des Verfahrens. Die Hemmungszeit zählt nach § 209 BGB nicht zur Verjährungsfrist; nach ihrem Ende läuft nur die verbleibende Frist weiter.
Entscheidend ist der gesetzliche Hemmungszeitraum, nicht allein die Dauer des Verfahrens.
- KlageerhebungBeginn der HemmungDie Klage setzt den gesetzlichen Hemmungszeitraum in Gang.
- VerfahrensendeBeginn des NachlaufsDas Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen oder auf andere Weise beendet.
- Sechs Monate späterEnde der HemmungIm Regelfall endet jetzt die Hemmung.
- Beginn der Hemmung Die Klage setzt den gesetzlichen Hemmungszeitraum in Gang.
- Beginn des Nachlaufs Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen oder auf andere Weise beendet.
- Ende der Hemmung Im Regelfall endet jetzt die Hemmung.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ben muss Lea seit 2024 ein privates Darlehen zurückzahlen. 1Am 10. Februar 2025 wird Ben Leas Klage auf Rückzahlung zugestellt. 2Noch vor der ersten mündlichen Verhandlung nimmt Lea die Klage am 10. April 2025 vollständig zurück und unternimmt danach keine weiteren Schritte zur Durchsetzung. Betrachtet wird der 10. August 2025.
Trifft „Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich vorgesehene Maßnahme der RechtsverfolgungDie Erhebung der Leistungsklage ist eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme der Rechtsverfolgung.
- 2erfülltNoch laufender gesetzlicher HemmungszeitraumAm 10. August sind seit der Klagerücknahme erst vier Monate vergangen; der sechsmonatige Nachlauf dauert noch an.
Ben muss Lea seit 2024 ein privates Darlehen zurückzahlen. 1Am 10. Februar 2025 wird Ben Leas Klage auf Rückzahlung zugestellt. Noch vor der ersten mündlichen Verhandlung nimmt Lea die Klage am 10. April 2025 vollständig zurück und unternimmt danach keine weiteren Schritte zur Durchsetzung. Betrachtet wird der 10. November 2025.
Trifft „Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesetzlich vorgesehene Maßnahme der RechtsverfolgungDie Erhebung der Leistungsklage ist eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme der Rechtsverfolgung.
- 2fehltNoch laufender gesetzlicher HemmungszeitraumDie Hemmung endete mit Ablauf des 10. Oktober 2025 und besteht am 10. November nicht mehr.
Typische Fehler
FehlerNach dem Ende der Hemmung wird die gesamte Verjährungsfrist erneut angesetzt.
RichtigNach dem Ende der Hemmung läuft nur die noch verbleibende Verjährungsfrist weiter.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema