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Herausgabeanspruch

§ 985 BGB · Zivilrecht

Der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB gibt dem Eigentümer das Recht, von demjenigen, der die Sache ohne ein ihm gegenüber wirkendes Recht zum Besitz innehat (unrechtmäßiger Besitzer), die Herausgabe der Sache zu verlangen. Voraussetzungen sind das Eigentum des Anspruchstellers, der Besitz des Anspruchsgegners sowie das Fehlen eines dem Eigentümer gegenüber wirksamen Besitzrechts (§ 986 BGB).

Merksatz

Eigentum allein genügt nicht, wenn der Besitzer gegenüber dem Eigentümer zum Besitz berechtigt ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Das Fahrrad gehört Anna. 2Ben nimmt es ohne Annas Wissen aus ihrem Schuppen und bewahrt es in seiner Wohnung auf. 3Niemand hat Ben erlaubt, das Fahrrad zu benutzen oder zu behalten. Anna fordert das Fahrrad zurück.

Trifft „Herausgabeanspruch“ hier zu?

„Herausgabeanspruch“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentum des Anspruchstellers
    Anna ist Eigentümerin des Fahrrads und verlangt dessen Rückgabe.
    erfüllt
  2. 2
    Besitz des Anspruchsgegners
    Ben übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus.
    erfüllt
  3. 3
    Kein gegenüber dem Eigentümer wirksames Besitzrecht
    Ben hat das Fahrrad eigenmächtig genommen und hat kein gegenüber Anna wirksames Besitzrecht.
    erfüllt
BFall B

1Das Fahrrad gehört Anna. Sie überlässt es Ben für zwei Wochen gegen Bezahlung. 2Ben bewahrt es in seiner Wohnung auf. Am zweiten Tag fordert Anna das Fahrrad zurück; die Vereinbarung besteht unverändert fort.

Trifft „Herausgabeanspruch“ hier zu?

„Herausgabeanspruch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein gegenüber dem Eigentümer wirksames Besitzrecht

An der Definition geprüft

  1. 1
    Eigentum des Anspruchstellers
    Anna bleibt trotz der Vermietung Eigentümerin des Fahrrads.
    erfüllt
  2. 2
    Besitz des Anspruchsgegners
    Ben übt die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrrad aus.
    erfüllt
  3. 3
    Kein gegenüber dem Eigentümer wirksames Besitzrecht
    Ben ist während der noch laufenden Mietzeit gegenüber Anna zum Besitz berechtigt.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDer Anspruch wird auf Übereignung der Sache gerichtet.

RichtigVerlangt wird die Rückgabe der Sache, nicht die Übertragung des Eigentums; der Anspruchsteller muss bereits Eigentümer sein.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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