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Herabwürdigung

§ 130 StGB · Strafrecht

Herabwürdigung im Sinne des § 130 StGB ist eine Äußerung oder Handlung, die den Betroffenen in seiner Menschenwürde angreift, indem ihm das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und er als unterwertiges Wesen behandelt wird; sie geht über eine bloße Beleidigung hinaus.

Merksatz

Entscheidend ist die Aberkennung menschlicher Gleichwertigkeit, nicht die bloße Schärfe einer Ehrverletzung.

Herabwürdigung oder bloße Beleidigung?Die Gegenüberstellung zeigt die Schwelle zum Menschenwürdeangriff. Eine Herabwürdigung kann zugleich eine Beleidigung sein.
Herabwürdigung
Bloße Beleidigung
Betroffene Ebene
Menschenwürde
Persönliche Ehre
Maßgebliche Schwelle
Anerkennung als gleichwertige Person wird abgesprochen.
Persönlicher Achtungsanspruch wird verletzt, ohne die menschliche Gleichwertigkeit abzusprechen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Bei einer öffentlichen Kundgebung spricht Paul über die muslimischen Einwohner seiner Stadt. Er sagt: „Sie sind minderwertige Wesen, denen nicht dieselbe menschliche Achtung wie allen anderen zusteht.“

Trifft „Herabwürdigung“ hier zu?

„Herabwürdigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Äußerung oder Handlung
    Paul bringt seine Aussage durch Worte zum Ausdruck.
    erfüllt
  2. 2
    Anerkennung als gleichwertige Person wird abgesprochen
    Paul bestreitet ausdrücklich den gleichwertigen menschlichen Achtungsanspruch der Betroffenen.
    erfüllt
BFall B

Bei einer öffentlichen Kundgebung spricht Paul über die muslimischen Einwohner seiner Stadt. 1Er sagt: „Ich halte sie alle für widerliche Idioten.“

Trifft „Herabwürdigung“ hier zu?

„Herabwürdigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Anerkennung als gleichwertige Person wird abgesprochen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Äußerung oder Handlung
    Paul bringt seine Aussage durch Worte zum Ausdruck.
    erfüllt
  2. 2
    Anerkennung als gleichwertige Person wird abgesprochen
    Die pauschale Beschimpfung verletzt die Ehre, spricht den Betroffenen aber nicht ihre Anerkennung als gleichwertige Menschen ab.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEine besonders heftige Beleidigung wird ohne Weiteres als Herabwürdigung im Sinne des § 130 StGB eingeordnet.

RichtigEntscheidend ist nicht allein die Heftigkeit der Beschimpfung, sondern die Aberkennung der Anerkennung als gleichwertige Person.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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