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Herabsetzungsrecht

§ 343 BGB · Zivilrecht

Das Herabsetzungsrecht bezeichnet die Befugnis des Schuldners, bei einer verwirkten, unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe deren gerichtliche Herabsetzung auf einen angemessenen Betrag zu beantragen, wobei das Gericht bei der Beurteilung der Angemessenheit jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß dessen Vermögensinteresse, zu berücksichtigen hat. Die Strafe darf noch nicht entrichtet sein. Hat der Schuldner die Strafe als Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes versprochen, ist eine Herabsetzung nach § 343 BGB ausgeschlossen.

Merksatz

Die Angemessenheit einer Vertragsstrafe richtet sich nicht allein nach dem Vermögensinteresse des Gläubigers.

Bis wann ist eine Herabsetzung möglich?Die Entrichtung bildet die zeitliche Grenze. Die weiteren Voraussetzungen der Herabsetzung müssen ebenfalls vorliegen.
  1. Verwirkung
    Herabsetzung kommt in Betracht
    Bei unverhältnismäßiger Höhe kann der Schuldner die gerichtliche Herabsetzung beantragen.
  2. Entrichtung
    Herabsetzung ausgeschlossen
    Nach Zahlung der Strafe ist eine Herabsetzung nach § 343 BGB ausgeschlossen.
  1. Herabsetzung kommt in Betracht Bei unverhältnismäßiger Höhe kann der Schuldner die gerichtliche Herabsetzung beantragen.
  2. Herabsetzung ausgeschlossen Nach Zahlung der Strafe ist eine Herabsetzung nach § 343 BGB ausgeschlossen.
Vor Entrichtung der Strafe

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna verkauft Ben ihr privates Auto für 10.000 Euro; 5Ben kauft es für private Fahrten, und beide handeln eine Zahlung von 2.000 Euro aus, falls er das Auto schuldhaft zu spät abholt. 1Ben vergisst den Abholtermin und holt das Auto einen Tag später ab. 2Anna verlangt die vereinbarten 2.000 Euro; durch die Verzögerung sind ihr fünf Euro Parkkosten und keine weiteren Nachteile entstanden. 4Ben hat die 2.000 Euro noch nicht gezahlt und 3bittet das Gericht, diese Summe zu verringern.

Trifft „Herabsetzungsrecht“ hier zu?

„Herabsetzungsrecht“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirkte Vertragsstrafe
    Ben hat die vereinbarte Zahlung durch seine schuldhaft verspätete Abholung ausgelöst.
    erfüllt
  2. 2
    Unverhältnismäßige Höhe
    Bei nur einem Tag Verzögerung und diesen geringen Folgen sind 2.000 Euro auch unter Berücksichtigung des Druck- und Sicherungszwecks überhöht.
    erfüllt
  3. 3
    Antrag des Schuldners auf gerichtliche Herabsetzung
    Ben beantragt als Schuldner die gerichtliche Verringerung der Strafe.
    erfüllt
  4. 4
    Noch keine Entrichtung der Strafe
    Die Strafe ist noch nicht bezahlt.
    erfüllt
  5. 5
    Kein Strafversprechen als Kaufmann im eigenen Handelsgewerbe
    Das Strafversprechen gehört zu Bens privatem Autokauf und nicht zum Betrieb eines Handelsgewerbes.
    erfüllt
BFall B

Anna verkauft Ben ihr privates Auto für 10.000 Euro; 5Ben kauft es für private Fahrten, und beide handeln eine Zahlung von 2.000 Euro aus, falls er das Auto schuldhaft zu spät abholt. 1Ben vergisst den Abholtermin und holt das Auto einen Tag später ab. 2Anna verlangt die vereinbarten 2.000 Euro; durch die Verzögerung sind ihr fünf Euro Parkkosten und keine weiteren Nachteile entstanden. Ben zahlt die 2.000 Euro freiwillig und ohne Vorbehalt und 3bittet erst danach das Gericht, diese Summe zu verringern.

Trifft „Herabsetzungsrecht“ hier zu?

„Herabsetzungsrecht“ trifft nicht zu.Es fehlt: Noch keine Entrichtung der Strafe

An der Definition geprüft

  1. 1
    Verwirkte Vertragsstrafe
    Ben hat die vereinbarte Zahlung durch seine schuldhaft verspätete Abholung ausgelöst.
    erfüllt
  2. 2
    Unverhältnismäßige Höhe
    Bei nur einem Tag Verzögerung und diesen geringen Folgen sind 2.000 Euro auch unter Berücksichtigung des Druck- und Sicherungszwecks überhöht.
    erfüllt
  3. 3
    Antrag des Schuldners auf gerichtliche Herabsetzung
    Ben beantragt als Schuldner die gerichtliche Verringerung der Strafe.
    erfüllt
  4. 4
    Noch keine Entrichtung der Strafe
    Ben hat die Strafe bereits freiwillig und vorbehaltlos bezahlt.
    fehlt
  5. 5
    Kein Strafversprechen als Kaufmann im eigenen Handelsgewerbe
    Das Strafversprechen gehört zu Bens privatem Autokauf und nicht zum Betrieb eines Handelsgewerbes.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Gericht setzt eine überhöhte Vertragsstrafe von Amts wegen herab.

RichtigDer Schuldner muss die gerichtliche Herabsetzung beantragen.

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Vertragsstrafe wird auf den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden begrenzt.

RichtigZiel ist ein angemessener Strafbetrag unter Berücksichtigung aller berechtigten Gläubigerinteressen, nicht lediglich ein Ausgleich des Vermögensschadens.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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