Definitionen
Haftungsausschluss
§ 444 BGB · ZivilrechtEin Haftungsausschluss im Sinne des § 444 BGB ist eine vertragliche Vereinbarung, die Käuferrechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln vollständig ausschließt oder teilweise einschränkt. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf sich der Verkäufer im jeweils betroffenen Umfang nicht auf die Vereinbarung berufen.
Ein vereinbarter Haftungsausschluss schützt den Verkäufer bei Arglist oder Beschaffenheitsgarantie im betroffenen Umfang nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena verkauft Tom privat einen gebrauchten Rasenmäher. 1Beide handeln aus, dass Tom 2wegen bereits bei der Übergabe vorhandener Fehler des Geräts 3weder Reparatur noch Ersatzlieferung, Rückzahlung, Preisnachlass oder Schadensersatz verlangen darf. Später zeigt sich ein schon bei der Übergabe vorhandener Motorschaden. Lena kannte den Schaden nicht und hat keine Garantie übernommen.
Trifft „Haftungsausschluss“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungVerkäuferin und Käufer einigen sich auf eine Vertragsregelung.
- 2erfülltBezug auf Sach- oder RechtsmängelDie Regelung betrifft Sachmängel des verkauften Rasenmähers.
- 3erfülltAusschluss oder Einschränkung von KäuferrechtenDie Vereinbarung soll Tom seine gesetzlichen Mängelrechte nehmen.
Lena verkauft Tom privat einen gebrauchten Rasenmäher. 1Beide handeln ausschließlich für eine verspätete Übergabe aus, 3dass Tom deswegen keinen Schadensersatz von Lena verlangen darf. Für Fehler des Geräts oder fremde Rechte daran treffen sie keine besondere Vereinbarung.
Trifft „Haftungsausschluss“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVertragliche VereinbarungVerkäuferin und Käufer einigen sich auf eine Vertragsregelung.
- 2fehltBezug auf Sach- oder RechtsmängelDie Regelung betrifft nur eine verspätete Übergabe und keine Sach- oder Rechtsmängel.
- 3erfülltAusschluss oder Einschränkung von KäuferrechtenDie Vereinbarung schließt einen möglichen Schadensersatzanspruch des Käufers aus.
Typische Fehler
FehlerEin umfassender vertraglicher Ausschluss soll den Verkäufer auch bei absichtlich verschwiegenen Mängeln schützen.
RichtigBei arglistigem Verschweigen kann sich der Verkäufer hinsichtlich des verschwiegenen Mangels nicht auf die Vereinbarung berufen.
FehlerAls Grenze des vertraglichen Ausschlusses wird nur Arglist geprüft und eine Beschaffenheitsgarantie übersehen.
RichtigAuch eine Beschaffenheitsgarantie verhindert im betroffenen Umfang die Berufung auf die Vereinbarung, ohne dass zusätzlich Arglist vorliegen muss.
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