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Haftungsausschluss

§ 444 BGB · Zivilrecht

Ein Haftungsausschluss im Sinne des § 444 BGB ist eine vertragliche Vereinbarung, die Käuferrechte wegen Sach- oder Rechtsmängeln vollständig ausschließt oder teilweise einschränkt. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darf sich der Verkäufer im jeweils betroffenen Umfang nicht auf die Vereinbarung berufen.

Merksatz

Ein vereinbarter Haftungsausschluss schützt den Verkäufer bei Arglist oder Beschaffenheitsgarantie im betroffenen Umfang nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena verkauft Tom privat einen gebrauchten Rasenmäher. 1Beide handeln aus, dass Tom 2wegen bereits bei der Übergabe vorhandener Fehler des Geräts 3weder Reparatur noch Ersatzlieferung, Rückzahlung, Preisnachlass oder Schadensersatz verlangen darf. Später zeigt sich ein schon bei der Übergabe vorhandener Motorschaden. Lena kannte den Schaden nicht und hat keine Garantie übernommen.

Trifft „Haftungsausschluss“ hier zu?

„Haftungsausschluss“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Vereinbarung
    Verkäuferin und Käufer einigen sich auf eine Vertragsregelung.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf Sach- oder Rechtsmängel
    Die Regelung betrifft Sachmängel des verkauften Rasenmähers.
    erfüllt
  3. 3
    Ausschluss oder Einschränkung von Käuferrechten
    Die Vereinbarung soll Tom seine gesetzlichen Mängelrechte nehmen.
    erfüllt
BFall B

Lena verkauft Tom privat einen gebrauchten Rasenmäher. 1Beide handeln ausschließlich für eine verspätete Übergabe aus, 3dass Tom deswegen keinen Schadensersatz von Lena verlangen darf. Für Fehler des Geräts oder fremde Rechte daran treffen sie keine besondere Vereinbarung.

Trifft „Haftungsausschluss“ hier zu?

„Haftungsausschluss“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bezug auf Sach- oder Rechtsmängel

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Vereinbarung
    Verkäuferin und Käufer einigen sich auf eine Vertragsregelung.
    erfüllt
  2. 2
    Bezug auf Sach- oder Rechtsmängel
    Die Regelung betrifft nur eine verspätete Übergabe und keine Sach- oder Rechtsmängel.
    fehlt
  3. 3
    Ausschluss oder Einschränkung von Käuferrechten
    Die Vereinbarung schließt einen möglichen Schadensersatzanspruch des Käufers aus.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin umfassender vertraglicher Ausschluss soll den Verkäufer auch bei absichtlich verschwiegenen Mängeln schützen.

RichtigBei arglistigem Verschweigen kann sich der Verkäufer hinsichtlich des verschwiegenen Mangels nicht auf die Vereinbarung berufen.

Voraussetzung vergessen

FehlerAls Grenze des vertraglichen Ausschlusses wird nur Arglist geprüft und eine Beschaffenheitsgarantie übersehen.

RichtigAuch eine Beschaffenheitsgarantie verhindert im betroffenen Umfang die Berufung auf die Vereinbarung, ohne dass zusätzlich Arglist vorliegen muss.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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