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Haftungshöchstbetrag

§ 10 ProdHaftG · Zivilrecht

Der Haftungshöchstbetrag begrenzt die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz bei Personenschäden, die durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler verursacht wurden, auf insgesamt 85 Millionen Euro, unabhängig von der Zahl der Geschädigten. Übersteigen die Entschädigungen mehrerer Geschädigter zusammen diesen Betrag, werden ihre Entschädigungen anteilig gekürzt.

Merksatz

Die Grenze von 85 Millionen Euro gilt für alle erfassten Personenschäden zusammen, nicht je geschädigter Person.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Hersteller verkauft 100 gleich gebaute Heizgeräte, deren Temperaturregelung wegen eines bereits beim Verkauf vorhandenen Baufehlers ausfällt. Beim normalen Gebrauch überhitzen die Geräte und verursachen bei jeweils einer Person schwere Verbrennungen. Bei jeder der 100 verletzten Personen entstehen dadurch Behandlungskosten, Pflegekosten und Verdienstausfälle von zusammen einer Million Euro.

Trifft „Haftungshöchstbetrag“ hier zu?

„Haftungshöchstbetrag“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
    Der Hersteller muss für die Schäden durch die bereits beim Verkauf unsicheren Geräte einstehen.
    erfüllt
  2. 2
    Personenschäden
    Die Verbrennungen sind Körperverletzungen und damit Personenschäden.
    erfüllt
  3. 3
    Ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler
    Alle Verletzungen beruhen auf demselben Baufehler gleicher Geräte.
    erfüllt
BFall B

3Ein Hersteller verkauft 100 gleich gebaute Heizgeräte, deren Temperaturregelung wegen eines bereits beim Verkauf vorhandenen Baufehlers ausfällt. 1Beim normalen Gebrauch überhitzen die Geräte und setzen jeweils das selbst bewohnte Haus des privaten Käufers in Brand. An jedem Haus entsteht ein Schaden von einer Million Euro; Menschen werden nicht verletzt.

Trifft „Haftungshöchstbetrag“ hier zu?

„Haftungshöchstbetrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Personenschäden

An der Definition geprüft

  1. 1
    Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
    Die Herstellerhaftung erfasst auch die Schäden an den privat genutzten Häusern als anderen Sachen.
    erfüllt
  2. 2
    Personenschäden
    Es entstehen ausschließlich Sachschäden, weil kein Mensch verletzt wird.
    fehlt
  3. 3
    Ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler
    Alle Brände beruhen auf demselben Baufehler gleicher Geräte.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Grenze von 85 Millionen Euro wird auch auf Sachschäden angewendet.

RichtigDie Haftungsgrenze nach § 10 ProdHaftG betrifft ausschließlich Personenschäden.

Rechtsfolge falsch

FehlerEinzelne Geschädigte erhalten vollen Ersatz, bis die Gesamtsumme von 85 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

RichtigBei Überschreitung der Grenze werden die Entschädigungen aller betroffenen Geschädigten im gleichen Verhältnis gekürzt.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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